Verbotstafeln unterscheiden sich von Gebotstafeln durch den durchzogenen diagonalen Balken im Schild, oder können rote Lichter sein.


Verbot in das in Pfeilrichtung gelegene Hafenbecken einzufahren. Bei zwei roten Lichtern  längere Sperre der Ausfahrt.


Allgemeines  Überholverbot


Überholverbot nur für Verbände untereinander


Verbot des Begegnens u. Überholens


Durchfahrverbot (Tafel oder Lichter)


Verbot des Stillliegens (Ankern, Festmachen am begrenzten Ufer) auf der Seite der Wasserstrasse auf der das Zeichen steht


Verbot des Stillliegens innerhalb (40) Meter


Verbot der Durchfahrt ausserhalb des Raumes zwischen den beiden Zeichen


Verbot des Ankerns, Schleifenlassens von Ankern, Trossen und Ketten auf der Seite der Wasserstrasse auf der das Zeichen steht


Verbot des Festmachens am Ufer auf der Seite auf der das Zeichen steht


Verbot der Verursachung von übermässigem Wellenschlag od. übermässiger Sogwirkung (Tafel oder Lichter).


Wendeverbot


Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb


Allg. Fahrverbot für Sport u. Vergnügungsfahrzeuge


Verbot des Wasserskifahrens


Fahrverbot für Segelfahrzeuge


Fahrverbot für Ruderfahrzeuge


Fahrverbot für Segelbretter


Verbot Klein-Fzg. und Segelbretter ins Wasser zu lassen oder herauszuheben


Ende d. genehmigten Zone f. d. Schifffahrt mit Sport-Fzg. mit hoher Geschwindigkeit


Liegeverbot auf 1000 Meter


Verbot des Begegnens und Überholens für Verbände untereinander.


Gesperrte Wasserflächen, jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar


Verbot, außerhalb der angezeigten Begrenzung durchzufahren (in Brücken- oder Wehröffnungen).


Fahrverbot für Fahrräder (Treppelweg)


Rollschuhfahren bzw. Inline-Skaten verboten (Treppelweg)


back