Übersicht Gebotszeichen

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Masse und Ausführung von Tafelzeichen, vergleiche Anlage 7 der WSTVO.


Gebot in die, durch den Pfeil angezeigte Richtung zu fahren


Gebot auf die Fahrwasserseite zu fahren, welche auf der Backbordseite liegt


Gebot auf die Fahrwasserseite zu fahren, welche auf der Steuerbordseite des Fzg. Liegt


Gebot die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Backbordseite liegt


Gebot die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Steuerbordseite liegt


Gebot das Fahrwasser nach Backbord zu kreuzen


Gebot das Fahrwasser nach Steuerbord zu kreuzen


Gebot anzuhalten gem. den Bestimmungen dieser Vorschrift oft noch mit Zusatztafel zur Beschreibung


Gebot die angegebene Geschwindigkeit nicht zu überschreiten


Gebot Schallzeichen zu geben


Gebot besondere Vorsicht walten zu lassen


Gebot erforderlichenfalls Kurs u. Geschwindigkeit zu ändern, um Fzg. die Ausfahrt aus dem Hafen- od. Nebenwasserstrasse zu ermöglichen (gelbe Blinkzeichen).


Gebot, nur dann in die Hauptwasserstr. einzufahren od. zu überqueren, wenn die Fzg. auf der Hauptwasserstrasse nicht gezwungen werden, ihren Kurs od. Geschwindigkeit zu ändern.


Gebot, nur dann in die Nebenwasserstrasse einzufahren od. zu überqueren, wenn die Fzg. auf der Hauptwasserstrasse nicht gezwungen werden, ihren Kurs od. Geschwindigkeit zu ändern.


Verpflichtung, das Funkgerät auf dem angezeigten Kanal in Betrieb zu nehmen


Verpflichtung, das Funkgerät in Betrieb zu nehmen


langen Ton abgeben


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