VKZ
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Allgemein
Die Fahrwasserzeichen sind in Anlage 7 der WST-VO wie folgt beschrieben:
- Die Hauptzeichen in Abschnitt I können durch die Zusatzzeichen in Abschnitt II ergänzt oder erläutert
werden.
- Für eine bessere Sichtbarkeit können die Tafeln mit einem schmalen weißen Streifen eingefasst werden.
- Die Abmessungen und die Farben müssen den geltenden Empfehlungen der Donaukommission
entsprechen
Formvorschriften
