Masse und Ausführung von Tafelzeichen, vergleiche Anlage 7 der WSTVO.
![]() Gebot in die, durch den Pfeil angezeigte Richtung zu fahren |
![]() Gebot auf die Fahrwasserseite zu fahren, welche auf der Backbordseite liegt |
![]() Gebot auf die Fahrwasserseite zu fahren, welche auf der Steuerbordseite des Fzg. Liegt |
![]() Gebot die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Backbordseite liegt |
![]() Gebot die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Steuerbordseite liegt |
![]() Gebot das Fahrwasser nach Backbord zu kreuzen |
![]() Gebot das Fahrwasser nach Steuerbord zu kreuzen |
![]() Gebot anzuhalten gem. den Bestimmungen dieser Vorschrift oft noch mit Zusatztafel zur Beschreibung |
![]() Gebot die angegebene Geschwindigkeit nicht zu überschreiten |
![]() Gebot Schallzeichen zu geben |
![]() Gebot besondere Vorsicht walten zu lassen |
![]() Gebot erforderlichenfalls Kurs u. Geschwindigkeit zu ändern, um Fzg. die Ausfahrt aus dem Hafen- od. Nebenwasserstrasse zu ermöglichen (gelbe Blinkzeichen). |
![]() Gebot, nur dann in die Hauptwasserstr. einzufahren od. zu überqueren, wenn die Fzg. auf der Hauptwasserstrasse nicht gezwungen werden, ihren Kurs od. Geschwindigkeit zu ändern. |
![]() Gebot, nur dann in die Nebenwasserstrasse einzufahren od. zu überqueren, wenn die Fzg. auf der Hauptwasserstrasse nicht gezwungen werden, ihren Kurs od. Geschwindigkeit zu ändern. |
![]() Verpflichtung, das Funkgerät auf dem angezeigten Kanal in Betrieb zu nehmen |
![]() Verpflichtung, das Funkgerät in Betrieb zu nehmen |
![]() langen Ton abgeben |