| RECHT enthält 142 Fragen (Nummern beziehen sich auf Frage NR in DB) |
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| 844 - Wann sind Schiffe mit einem Ankerlicht zu kennzeichnen |
| □ <b>A: Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen</b><br />Bei Nacht: Ein weißes gewöhnliches, von allen Seiten sichtbares Licht in einer Höhe von mindestens 3 m. Anstelle dieses Lichtes können auch zwei von allen Seiten sichtbare weiße gewöhnliche Lichter auf der Fahrwasserseite in gleicher Höhe auf dem Vor- und Hinterschiff gesetzt werden.<br /> Bei Tag: Einen schwarzen Ball an einer geeigneten Stelle auf dem Vorschiff und so hoch, dass er von allen Seiten sichtbar ist. Dies gilt nur für Fahrzeuge, die vom Ufer entfernt ohne mittelbare oder unmittelbare Verbindung zum Ufer stillliegen.<br /> Ein Verband, der vom Ufer entfernt ohne mittelbare oder unmittelbare Verbindung zum Ufer stillliegt, muss führen: Bei Nacht: Auf jedem Fahrzeug des Verbandes ein weißes gewöhnliches, von allen Seiten sichtbares Licht an einer geeigneten Stelle und in einer Höhe von mindestens 4 m. Die Gesamtanzahl der Lichter zur Bezeichnung der Leichter darf auf vier beschränkt werden, vorausgesetzt, die Umrisse des Verbandes sind klar gekennzeichnet.<br />Bei Tag: Einen schwarzen Ball auf dem Fahrzeug an der Spitze des Verbandes oder auf den äußeren Fahrzeugen an der Spitze des Verbandes und gegebenenfalls auf dem Schubschiff.<br /><b> B: Bezeichnung stillliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen: </b>Bei Nacht: Weiße gewöhnliche, von allen Seiten sichtbare Lichter in ausreichender Anzahl, um ihre Umrisse im Fahrwasser kenntlich zu machen. |
| □ <b>A: Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillstehen und Treiben</b><br />Bei Nacht: Ein weißes sehr helles, von allen Seiten sichtbares Licht in einer Höhe von mindestens 3 m. Anstelle dieses Lichtes können auch zwei von allen Seiten sichtbare weiße gewöhnliche Lichter auf der Fahrwasserseite in gleicher Höhe auf dem Vor- und Hinterschiff gesetzt werden.<br /> Bei Tag: Zwei schwarze Bälle an einer geeigneten Stelle auf dem Vorschiff und so hoch, dass sie von allen Seiten sichtbar sind. Dies gilt nur für Fahrzeuge, die nicht vom Ufer entfernt ohne mittelbare und unmittelbare Verbindung zum Ufer stillliegen.<br /> Ein Verband, der vom Ufer entfernt ohne mittelbare und unmittelbare Verbindung zum Ufer stillliegt, muss führen: Bei Nacht: Auf jedem Fahrzeug des Verbandes ein weißes gewöhnliches, von allen Seiten sichtbares Licht an einer geeigneten Stelle und in einer Höhe von mindestens 4 m. Die Gesamtanzahl der Lichter zur Bezeichnung der Leichter darf auf vier beschränkt werden, vorausgesetzt, die Umrisse des Verbandes sind klar gekennzeichnet.<br />Bei Tag: Einen schwarzen Ball auf dem Fahrzeug an der Spitze des Verbandes und auf den äußeren Fahrzeugen an der Spitze des Verbandes und gegebenenfalls auf dem Schubschiff.<br /><b> B: Bezeichnung stillliegender Schwimmkörper und nicht schwimmender Anlagen: </b>Bei Nacht: Weiße gewöhnliche, von allen Seiten sichtbare Lichter in ausreichender Anzahl, um ihre Umrisse im Fahrwasser kenntlich zu machen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 845 - Wie sind Netze und Ausleger von stillliegenden Fahrzeugen zu bezeichnen |
| □ <b>Bezeichnung der Netze und Ausleger von stillliegenden Fahrzeugen:</b> Bei Nacht: Eine ausreichende Anzahl weißer gewöhnlicher, von allen Seiten sichtbarer Lichter, um ihre Lage kenntlich zu machen.<br />Bei Tag: Gelbe Döpper oder gelbe Flaggen in ausreichender Anzahl, um ihre Lage kenntlich zu machen. |
| □ <b>Bezeichnung der Netze und Ausleger von treidelnden Fahrzeugen:</b> Bei Nacht: Eine ausreichende Anzahl weißer gewöhnlicher, von vorne sichtbarer Lichter, um ihre Lage kenntlich zu machen.<br />Bei Tag: Gelbe Döpper und gelbe Flaggen in ausreichender Anzahl, um ihre Lage kenntlich zu machen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 847 - Wie ist die Bezeichnung schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge |
| □ Bezeichnung schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge: <br /><b>a) Auf der oder den Seiten, an denen die Vorbeifahrt frei ist</b>.<br /> <bull> Bei Nacht: Zwei grüne gewöhnliche Lichter oder zwei grüne helle Lichter etwa 1 m übereinander. <br /><bull> Bei Tag: Zwei grüne Doppelkegel, etwa 1 m übereinander.<br /> <b>b) Auf der Seite, an der die Vorbeifahrt nicht frei ist: </b> <bull> Bei Nacht: Ein rotes gewöhnliches Licht oder ein rotes helles Licht in gleicher Höhe und von gleicher Stärke wie das obere grüne Licht.<br /> <bull> Bei Tag: Einen roten Ball in gleicher Höhe wie der obere grüne Doppelkegel.<br /> |
| □ Bezeichnung nicht schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener und gesunkener Fahrzeuge: <br /><b>a) Auf der und den Seiten, an denen die Vorbeifahrt nicht frei ist</b>.<br /> <bull> Bei Nacht: Zwei grüne gewöhnliche Lichter und zwei grüne helle Lichter etwa 1 m übereinander. <br /><bull> Bei Tag: Zwei blaue Doppelkegel, etwa 1 m übereinander.<br /> <b>b) Auf der Seite, an der die Vorbeifahrt frei ist: </b> <bull> Bei Nacht: Ein grünes gewöhnliches Licht und ein grünes helles Licht in gleicher Höhe und von gleicher Stärke wie das obere grüne Licht.<br /> <bull> Bei Tag: Einen lila Ball in gleicher Höhe wie der obere grüne Doppelkegel. |
| □ Weiß ich nicht |
| 846 - Wie werden Fahrzeuge, die gegen Wellenschlag zu schützen sind bezeichnet |
| □ b>Fahrzeuge die gegen Wellenschlag zu schützen sind:</b> <br /> <b>a) Auf der oder den Seiten, an der oder denen die Vorbeifahrt frei ist:</b><br /><bull> Bei Nacht: Ein rotes gewöhnliches Licht und ein weißes gewöhnliches Licht oder ein rotes helles Licht und ein weißes helles Licht, das rote Licht etwa 1 m über dem weißen. <br /><bull> Bei Tag: Eine Flagge, deren obere Hälfte rot und deren untere Hälfte weiß ist oder zwei Flaggen übereinander, die obere rot und die untere weiß.<br /><b>b) Auf der Seite, an der die Vorbeifahrt nicht frei ist:</b> <br /><bull> Bei Nacht: Ein rotes Licht in gleicher Höhe und von gleicher Stärke. <br /><bull>Bei Tag: Eine rote Flagge in gleicher Höhe wie die rot-weiße Flagge oder die rote Flagge auf der anderen Seite.<br />Die Tagbezeichnung nach kann durch folgende Tafeln ersetzt werden: <i>Erlaubnis der Durchfahrt, Verbot der Durchfahrt.</i> <br /> <b>E: Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge</b> müssen bezeichnet werden. Lässt die Lage eines gesunkenen Fahrzeugs die Anbringung der Zeichen auf ihm nicht zu, müssen sie auf Booten, Tonnen oder in anderer Weise gesetzt werden. |
| □ b>Fahrzeuge die selten gegen Wellenschlag zu schützen sind:</b> <br /> <b>a) Auf der und den Seiten, an der und denen die Vorbeifahrt frei ist:</b><br /><bull> Bei Nacht: Ein grünes gewöhnliches Licht und ein weißes gewöhnliches Licht und ein grünes helles Licht und ein weißes helles Licht, das grüne Licht etwa 1 m über dem weißen. <br /><bull> Bei Tag: Eine Flagge, deren obere Hälfte grün und deren untere Hälfte weiß ist und zwei Flaggen übereinander, die obere grün und die untere weiß.<br /><b>b) Auf der Seite, an der die Vorbeifahrt nicht frei ist:</b> <br /><bull> Bei Nacht: Ein grünes Licht in gleicher Höhe und von gleicher Stärke. <br /><bull>Bei Tag: Eine grüne Flagge in gleicher Höhe wie die grün-weiße Flagge und die grüne Flagge auf der anderen Seite.<br />Die Tagbezeichnung nach kann durch folgende Tafeln ersetzt werden: <i>Erlaubnis der Durchfahrt, Verbot der Durchfahrt.</i> <br /> <b>E: Festgefahrene und gesunkene Fahrzeuge</b> müssen bezeichnet werden. Lässt die Lage eines gesunkenen Fahrzeugs die Anbringung der Zeichen auf ihm nicht zu, müssen sie auf Booten, Tonnen und in anderer Weise gesetzt werden. |
| □ Weiß ich nicht |
| 848 - Wie sind Anker, die die Schifffahrt gefährden können zu bezeichnen |
| □ <b>Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können:</b><br /><bull> Bei Nacht: Einen Döpper mit Radarreflektor und einem weißen gewöhnlichen, von allen Seiten sichtbaren Licht.<br /><bull> Bei Tag: Einen gelben Döpper mit Radarreflektor. |
| □ <b>Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt nicht oft gefährden können:</b><br /><bull> Bei Nacht: Einen Doppler mit Radarreflektor und einem weißen gewöhnlichen, von allen Seiten sichtbaren Licht.<br /><bull> Bei Tag: Einen gelben Doppler mit Radarreflektor. |
| □ Weiß ich nicht |
| 849 - Wie sind Kabel- oder Ankerketten von schwimmenden Geräten, die die Schifffahrt gefährden können, zu bezeichnen |
| □ <b>Kabel- oder Ankerketten </b> von schwimmenden Geräten die Schifffahrt gefährden können, müssen sie bezeichnet werden durch:<br /><bull> Bei Nacht: Einen Döpper mit Radarreflektor und einem weißen gewöhnlichen, von allen Seiten sichtbaren Licht.<br /><bull> Bei Tag: Einen gelben Döpper mit Radarreflektor. |
| □ <b>Kabel- und Ankerketten </b> von schwimmenden Geräten die Schifffahrt gefährden können, müssen sie bezeichnet werden durch:<br /><bull> Bei Nacht: Einen Döpper mit Radarreflektor und einem weißen gewöhnlichen, von allen Seiten sichtbaren Licht.<br /><bull> Bei Tag: Einen gelben Döpper mit Radarreflektor. |
| □ Weiß ich nicht |
| 851 - Wozu dient ein Funkellicht |
| □ Häufigste Anwendung in der Binnenschifffahrt ist das Funkellicht als Anzeige einer Begegnung Steuerbord an Steuerbord. Hierbei zeigt das Fahrzeug, in der Regel der Bergfahrer, ein zu erwiderndes weißes Funkellicht mit einer Taktung von 40 bis 60 Funkeln je Minute. Tags muss, nachts kann es mit einer hellblauen Tafel mit weißem Rand gekoppelt sein. Eine Ausnahme besteht auf den internationalen Gewässern der Donau, hier ist es ebenfalls zulässig, ein schnelles Funkellicht mit 120 Taktungen zu führen.<br /> Schifffahrtsaufsicht (blau) Rettungsorgane und Zoll (rot) führen ebenfalls Funkellicht in Ausübung ihres Dienstes. |
| □ Häufigste Anwendung in der Binnenschifffahrt ist das Funkellicht als Anzeige einer Begegnung Steuerbord an Steuerbord. Hierbei zeigt das Fahrzeug, in der Regel der Bergfahrer, ein zu erwiderndes weißes Funkellicht mit einer Taktung von 40 bis 60 Funkeln je Minute. Tags muss, nachts kann es mit einer hellblauen Tafel mit weißem Rand gekoppelt sein. Eine Ausnahme besteht auf den internationalen Gewässern der Donau, hier ist es ebenfalls zulässig, ein schnelles Funkellicht mit 120 Taktungen zu führen.<br /> Schifffahrtsaufsicht (blau) Rettungsorgane und Zoll (grün) führen ebenfalls Funkellicht in Ausübung ihres Dienstes. |
| □ Weiß ich nicht |
| 674 - Wo befinden sich die Außenstellen der Schifffahrtsaufsicht |
| □ Schifffahrtsaufsicht Hainburg <br />Schifffahrtsaufsicht Wien<br />Schifffahrtsaufsicht Krems <br />Schifffahrtsaufsicht Grein<br />Schifffahrtsaufsicht Linz<br />Schifffahrtsaufsicht Aschach |
| □ Schifffahrtsaufsicht Hainburg <br />Schifffahrtsaufsicht Wien<br />Schifffahrtsaufsicht Krems <br />Schifffahrtsaufsicht Grein<br />Schifffahrtsaufsicht Linz<br />Schifffahrtsaufsicht Aschach |
| □ Weiß ich nicht |
| 673 - Wo befinden sich die Außenstellen der Schleusenaufsicht |
| □ Bei den Donauschleusen, ausser in Jochenstein. In der Schleuse Nussdorf. |
| □ Bei den Donauschleusen, ausser in Jochenstein. In der Schleuse Nussdorf. |
| □ Weiß ich nicht |
| 731 - Beschreiben Sie den Unterschied in der Lichterführung zwischen Kleinfahrzeugen und großen Schiffen |
| □ Kleinfahrzeuge haben die Lichter in einer Ebene. <br /> Große Schiffe haben das Topplicht oben. |
| □ Kleinfahrzeuge haben die Lichter in einer Ebene. <br /> Große Schiffe haben das Topplicht oben. |
| □ Weiß ich nicht |
| 401 - Was bedeutet bei der Begegnung: Zwei kurze Töne eines Bergfahrers |
| □ Einverstanden, ich werde an Steuerbord vorbeifahren. |
| □ Einverstanden, ich werde an Steuerbord vorbeifahren. |
| □ Weiß ich nicht |
| 730 - Wann ist Flaggenführung zulässig |
| □ Nur bei Tag. |
| □ Nur bei Tag. |
| □ Weiß ich nicht |
| 729 - Beschreiben Sie den Einsatzzweck einiger (3) Flaggen |
| □ Weisse Flagge am stehenden Schiff: Auf dieser Seite vorbeifahren. <br />Weisse Flagge mit blauem Rhombus: Strommeister. <br />Rote Flagge kreisförmig am stehenden Schiff geschwenkt: Notsignal. |
| □ Weisse Flagge am stehenden Schiff: Auf dieser Seite vorbeifahren. <br />Weisse Flagge mit blauem Rhombus: Strommeister. <br />Rote Flagge kreisförmig am stehenden Schiff geschwenkt: Notsignal. |
| □ Weiß ich nicht |
| 728 - Wie erfolgt die Eichung von Schiffen und welche Schiffe benötigen ein Eichzeichen |
| □ Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind. <br />Grundsätzlich muss jedes Wasserfahrzeug nach der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 18. Dezember 1989 über die Eichung von Binnenschiffen (Schiffseichverordnung)einen Eichschein haben. |
| □ Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind. <br />Grundsätzlich muss jedes Wasserfahrzeug nach der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 18. Dezember 1989 über die Eichung von Binnenschiffen (Schiffseichverordnung)einen Eichschein haben. |
| □ Weiß ich nicht |
| 727 - Was ist das gesetzlich vorgeschriebene Mindestfreibord auf Binnengewässern |
| □ Höher als die Freibordmarke |
| □ Höher als die Friedbordmarke |
| □ Weiß ich nicht |
| 725 - Nennen Sie die Schifffahrtsbehörden I, II und III Instanz |
| □ 1. Instanz = Bezirkshauptmann <br />2. Instanz = Landeshauptmann <br />3. Instanz = Bundesministerium für Verkehr = Oberste Schifffahrtsbehörde 1030 Wien, Neues Amtshaus. |
| □ 1. Instanz = Bezirkshauptmann <br />2. Instanz = Landeshauptmann <br />3. Instanz = Bundesministerium für Verkehr = Oberste Schifffahrtsbehörde 1030 Wien, Neues Amtshaus. |
| □ Weiß ich nicht |
| 724 - Wer darf ein Schiff führen, Mindestalter |
| □ a) Ab 12. Lebensjahr Rudern, Elektromotor bis 500 Watt. <br />b) Ab 16. Lebensjahr Boote bis 6 PS führerscheinfrei. <br />c) Als Rudergänger Boote je nach Schiffsführerpatent für kleinere Flüsse und Seen. <br />d) Als Rudergänger ab 16 Boote auf Wasserstraßen. <br />e)Ab 18. Lebensjahr Boote je nach Schiffsführerpatent Donau (Wasserstraßen) und Flüsse und Seen. |
| □ a) Ab 12. Lebensjahr Rudern, Elektromotor bis 500 Watt. <br />b) Ab 16. Lebensjahr Boote bis 6 PS führerscheinfrei. <br />c) Als Rudergänger Boote je nach Schiffsführerpatent für kleinere Flüsse und Seen. <br />d) Als Rudergänger ab 16 Boote auf Wasserstraßen. <br />e)Ab 18. Lebensjahr Boote je nach Schiffsführerpatent Donau (Wasserstraßen) und Flüsse und Seen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 723 - Wie ist die Höchstgeschwindigkeit auf der Donau |
| □ Keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auf internationalen Gewässern = Donau + Wasserstraßen. |
| □ Keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auf internationalen Gewässern = Donau + Wasserstraßen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 722 - Was ist der Strommeister und wo an der Donau ist er |
| □ 1) Hainburg<br />2) Wien<br />3) Krems<br />4) Grein<br />5) Linz<br />6) Engelhartszell |
| □ 1) Hainburg<br />2) Wien<br />3) Krems<br />4) Grein<br />5) Linz<br />6) Engelhartszell |
| □ Weiß ich nicht |
| 721 - Wie sind Boote der Strommeister gekennzeichnet |
| □ Am Schiffsbug ein weißer Rhombus mit blauem Rand. Am Bug einen weißen Wimpel mit besagten Rhombus. <br />Am Heck die Staatsflagge mit dem Staatswappen.<br />Im Einsatz blaues Drehlicht (Funkellicht). |
| □ Am Schiffsbug ein weißer Rhombus mit blauem Rand. Am Bug einen weißen Wimpel mit besagten Rhombus. <br />Am Heck die Staatsflagge mit dem Staatswappen.<br />Im Einsatz blaues Drehlicht (Funkellicht). |
| □ Weiß ich nicht |
| 720 - Was sind die Aufgaben des Strommeisters |
| □ Der Schifffahrtsaufsicht obliegt die Überwachung der Schifffahrt:<br />1) Verwaltungsvorschiften<br />2) Erteilung von Anordnungen<br />3) Regelung der Schifffahrt<br />4) Hilfeleistung für beschädigte Fahrzeuge. |
| □ Der Schifffahrtsaufsicht obliegt die Überwachung der Schifffahrt:<br />1) Verwaltungsvorschiften<br />2) Erteilung von Anordnungen<br />3) Regelung der Schifffahrt<br />4) Hilfeleistung für beschädigte Fahrzeuge. |
| □ Weiß ich nicht |
| 719 - Wo werden Unfälle gemeldet |
| □ Auf Seen & Flüssen: Polizei. <br />Auf einer Wasserstraße: Strommeister |
| □ Auf Seen & Flüssen: Polizei. <br />Auf einer Wasserstraße: Strommeister |
| □ Weiß ich nicht |
| 718 - Was sind Nachrichten für Schiffahrtstreibende |
| □ Empfehlungen und Hinweise die nicht durch Schifffahrtszeichen bekanntgemacht werden |
| □ Empfehlungen und Hinweise die nicht durch Schifffahrtszeichen bekanntgemacht werden |
| □ Weiß ich nicht |
| 717 - Wo sind die Nachrichten für Schifffahrtstreibende aufgelegt |
| □ Auf der Amtstafel (BMVIT, Schleusen-, Hafen- oder Schifffahrtsaufsicht)<br />Durch Info Hotline des Bundesministeriums (www.bmvit.at ). |
| □ Auf der Amtstafel (BMVIT, Schleusen-, Hafen- und Schifffahrtsaufsicht)<br />Durch Info Hotline des Bundesministeriums (www.bmvit.at ). |
| □ Weiß ich nicht |
| 715 - Was gilt bei Begegnung unter Brücken (tal- und bergfahrend) |
| □ Begegnung unter Brücken (mit nur einer Durchfahrtsmöglichkeit) ist verboten. <br />Der Talfahrer hat Vorrang. |
| □ Begegnung unter Brücken (mit nur einer Durchfahrtsmöglichkeit) ist verboten. <br />Der Talfahrer hat Vorrang. |
| □ Weiß ich nicht |
| 714 - Welche Phonbeschränkungen (Lautstärke) sind zulässig |
| □ Österreichische Binnengewässer + Wasserstraßen: <br />Beschränkungen nur für Maschinen 70 DB. |
| □ Österreichische Binnengewässer + Wasserstraßen: <br />Beschränkungen nur für Maschinen 70 DB. |
| □ Weiß ich nicht |
| 712 - Was ist die Donaukonvention |
| □ Die <b>Donaukommission</b> ist eine internationale Organisation mit den Donauanrainerstaaten als Mitglieder. Das Ziel ist die gemeinsame Regelung der Schifffahrt auf der Donau. Ihren Sitz hat die Donaukommission in Budapest. <br /> Sie erstellt die <b>Donaukonvention</b, die die Verkehrsrechte werden durch die Donaukonvention (Belgrader Konvention) für die Donau und die Revidierte Rheinschifffahrtsakte (Mannheimer Akte) für das Rhein Stromgebiet regeln. |
| □ Die <b>Donaukommission</b> ist eine internationale Organisation mit den Donauanrainerstaaten als Mitglieder. Das Ziel ist die gemeinsame Regelung der Schifffahrt auf der Donau. Ihren Sitz hat die Donaukommission in Budapest. <br /> Sie erstellt die <b>Donaukonvention</b, die die Verkehrsrechte werden durch die Donaukonvention (Belgrader Konvention) für die Donau und die Revidierte Rheinschifffahrtsakte (Mannheimer Akte) für das Rhein Stromgebiet regeln. |
| □ Weiß ich nicht |
| 711 - Besteht ein Fahrverbot auf dem Donaukanal |
| □ Fahrverbot für Sportboote. |
| □ Fahrverbot für Sportboote. |
| □ Weiß ich nicht |
| 710 - Wann ist (de jure)ein Schiff nicht in Bewegung |
| □ A) Wenn bei Nacht keine Lichter. <br />B) Wenn bei Tag keine Flagge. <br />C) Wenn bei Nacht Ankerlicht (weißes Rundlicht) gesetzt ist. |
| □ A) Wenn bei Nacht keine Lichter. <br />B) Wenn bei Tag keine Flagge. <br />C) Wenn bei Nacht Ankerlicht (weißes Rundlicht) gesetzt ist. |
| □ Weiß ich nicht |
| 709 - Wann ist ( faktisch) ein Schiff nicht in Bewegung |
| □ Wenn verheftet, verankert, aufgefahren, gesunken. |
| □ Wenn verheftet, verankert, aufgefahren, gesunken. |
| □ Weiß ich nicht |
| 406 - Was bedeutet bei der Begegnung: Talfahrer, ein kurzer Ton |
| □ Einverstanden, fahren Sie an Backbord vorbei. |
| □ Einverstanden, fahren Sie an Backbord vorbei. |
| □ Weiß ich nicht |
| 405 - Was bedeutet bei der Begegnung: Talfahrer, zwei kurze Töne |
| □ Nicht einverstanden, fahren Sie an Steuerbord vorbei. |
| □ Nicht einverstanden, fahren Sie an Steuerbord vorbei. |
| □ Weiß ich nicht |
| 708 - Wo darf geankert werden |
| □ Geankert werden darf nur auf bezeichneten Ankerplätzen.<br /><b>Nur bei Gefahr</b> darf auf der Strecke geankert oder rondiert werden. |
| □ Geankert werden darf nur auf bezeichneten Ankerplätzen.<br /><b>Nur bei Gefahr</b> darf auf der Strecke geankert und rondiert werden. |
| □ Weiß ich nicht |
| 527 - Wo darf wann rondiert werden |
| □ Auf der Donau überall dort, wo dies nicht durch gesonderte Zeichen verboten ist. |
| □ Auf der Donau überall dort, wo dies nicht durch gesonderte Zeichen verboten ist. |
| □ Weiß ich nicht |
| 707 - Für wen gelten weiße Lichter an Schleusen |
| □ Berufsschifffahrt |
| □ Berufsschifffahrt |
| □ Weiß ich nicht |
| 704 - Wo ist Wasserskifahren verboten |
| □ 1) Unter Brücken deren Durchfahrtsbreite kleiner als 100 m ist. <br />2) In öffentlichen Hafenanlagen und dergleichen. <br />3) Dort wo durch Beschilderung angezeigt. |
| □ 1) Unter Brücken deren Durchfahrtsbreite kleiner als 100 m ist. <br />2) In öffentlichen Hafenanlagen und dergleichen. <br />3) Dort wo durch Beschilderung angezeigt. |
| □ Weiß ich nicht |
| 701 - Welche Zwecke verfolgen Schifffahrtsgesetz (A),die Schifffahrtsanlagenverordnung (B), die Schiffstechnikverordnung (C) und die Wasserstraßenverkehrsordnung (D) |
| □ A) Regeln (z.B. die Vorrangregeln), Schifffahrtsbetriebsordnung, Wasserstraßenverkehrsordnung, Seen- und Fluss Verkehrsordnung. <br />B) Regelung von Steganlagen und anderen Schifffahrtsanlagen. |
| □ A) Regeln (z.B. die Vorrangregeln), Schifffahrtsbetriebsordnung, Wasserstraßenverkehrsordnung, Seen- und Fluss Verkehrsordnung. <br />B) Regelung von Steganlagen und anderen Schifffahrtsanlagen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 700 - Wie ist die Kennzeichnung für feuergefährliche Ladung |
| □ Blauer Kegel am Schiff fest. |
| □ Blauer Kegel am Schiff fest. |
| □ Weiß ich nicht |
| 699 - Wie ist die Kennzeichnung für Explosive Ladung |
| □ 1) Wenn nur Teile der Ladung explosiv sind, werden sie auf Deck gut sichtbar aufgestellt und genauso gekennzeichnet. <br />2) Sicherheitsabstand in Längsrichtung mind. 100 m. <br />3) 3 blaue Kegel am Schiff fest. Abstand mind. 100m. <br />4) Schleusung alleine. |
| □ 1) Wenn nur Teile der Ladung explosiv sind, werden sie auf Deck gut sichtbar aufgestellt und genauso gekennzeichnet. <br />2) Sicherheitsabstand in Längsrichtung mind. 100 m. <br />3) 3 blaue Kegel am Schiff fest. Abstand mind. 100m. <br />4) Schleusung alleine. |
| □ Weiß ich nicht |
| 698 - Wer führt den roten Wimpel |
| □ Donau: Fahrzeuge mit Vorrang. |
| □ Donau: Fahrzeuge mit Vorrang. |
| □ Weiß ich nicht |
| 697 - Wer hat Vorrang auf der Donau |
| □ <b>1) Großschifffahrt</b> <br /><b>2) Kleinfahrzeuge</b> in der Reihenfolge: <br />a) Segelfahrzeuge <br />b) Ruderfahrzeuge <br />c) Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb) <br /><b>3) Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit</b> (Tragflügel- oder Luftkissenboote) |
| □ <b>1) Großschifffahrt</b> <br /><b>2) Kleinfahrzeuge</b> in der Reihenfolge: <br />a) Segelfahrzeuge <br />b) Ruderfahrzeuge <br />c) Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb) <br /><b>3) Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit</b> (Tragflügel- und Luftkissenboote) |
| □ Weiß ich nicht |
| 696 - Wie dürfen vorgeschriebene Lichter ersetzt werden und wie lange |
| □ Durch normales weißes Licht und nur solange als unbedingt zur Wiederherstellung des vorgeschriebenen Lichtes erforderlich ist. |
| □ Durch normales weißes Licht und nur solange als unbedingt zur Wiederherstellung des vorgeschriebenen Lichtes erforderlich ist. |
| □ Weiß ich nicht |
| 695 - Wann gilt ein Bootsführer als alkoholisiert und mit welchen Konsequenzen muss er rechnen |
| □ Ab 0,8 Promille Blutalkoholgehalt. Vorübergehender Patententzug (bis zur Wiedererlangung der Fahrfähigkeit). ACHTUNG auch KFZ Führerschein. Aberkennung des Patents. Vorführung beim Arzt. Geldstrafe oder Ersatzhaft (0.1 bis 0.5 = geistigen Frische). |
| □ Ab 0,8 Promille Blutalkoholgehalt. Vorübergehender Patententzug (bis zur Wiedererlangung der Fahrfähigkeit). ACHTUNG auch KFZ Führerschein. Aberkennung des Patents. Vorführung beim Arzt. Geldstrafe und Ersatzhaft (0.1 bis 0.5 = geistigen Frische). |
| □ Weiß ich nicht |
| 694 - Wofür darf ein Probekennzeichen genutzt werden |
| □ Zur Erprobung oder Überstellung. |
| □ Zur Erprobung und Überstellung. |
| □ Weiß ich nicht |
| 693 - Wie sollen Rettungswesten beschaffen sein |
| □ 1. Aus geeignetem Werkstoff und in geeigneter Ausführung (CE-Zertifikat). <br />2. In leuchtender, reflektierender Farbe. <br />3. In Frischwasser 24h eine Masse von 7,5 Kg tragen können. <br />4. So beschaffen sein, dass so weit wie möglich jedes Risiko eines falschen Anlegens ausgeschlossen werden kann und sie auch mit der Innenseite nach aussen getragen werden können. <br />5. Sie sollen den Kopf über Wasser halten (ohnmachtssicher). |
| □ 1. Aus geeignetem Werkstoff und in geeigneter Ausführung (CE-Zertifikat). <br />2. In leuchtender, reflektierender Farbe. <br />3. In Frischwasser 24h eine Masse von 7,5 Kg tragen können. <br />4. So beschaffen sein, dass so weit wie möglich jedes Risiko eines falschen Anlegens ausgeschlossen werden kann und sie auch mit der Innenseite nach aussen getragen werden können. <br />5. Sie sollen den Kopf über Wasser halten (ohnmachtssicher). |
| □ Weiß ich nicht |
| 691 - Was ist ein Rettungskragen und wann ist er einzusetzen |
| □ Aufblasbare oder selbstaufblasende (Salztablette, CO2 Patrone). <br />Rettungsweste und zählt zur persönlichen Schutzausrüstung. Sie muss bei Arbeiten an Deck und in Schleusen getragen werden. |
| □ Aufblasbare und selbstaufblasende (Salztablette, CO2 Patrone). <br />Rettungsweste und zählt zur persönlichen Schutzausrüstung. Sie muss bei Arbeiten an Deck und in Schleusen getragen werden. |
| □ Weiß ich nicht |
| 690 - Was sind Schwimmwesten |
| □ Schwimmhilfen. Schwimmwesten sind keine Rettungsmittel im Sinne des vorliegenden Bundesgesetzes. Sie finden meist Anwendung beim Wasserski oder dergleichen. |
| □ Schwimmhilfen. Schwimmwesten sind keine Rettungsmittel im Sinne des vorliegenden Bundesgesetzes. Sie finden meist Anwendung beim Wasserski und dergleichen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 689 - Was ist bei Rettungsringen zu beachten und wie müssen sie beschaffen sein |
| □ Rettungsringe und Rettungsbälle müssen stets einsatzbereit an geeigneter Stelle an Deck angebracht sein, dürfen jedoch nicht fest mit ihren Halterungen verbunden sein. Mindestens 1 Rettungsring muss sich in unmittelbarer Nähe zum Steuerhaus befinden. |
| □ Rettungsringe und Rettungsbälle müssen stets einsatzbereit an geeigneter Stelle an Deck angebracht sein, dürfen jedoch nicht fest mit ihren Halterungen verbunden sein. Mindestens 1 Rettungsring muss sich in unmittelbarer Nähe zum Steuerhaus befinden. |
| □ Weiß ich nicht |
| 688 - Wann ist Überholen verboten |
| □ A) Schifffahrtszeichen Überholen verboten, Überholen und Begegnen verboten. <br />B) Im Schleusenbereich, insbesondere im Vorhafen, ausgenommen Vorrangschiffe (roter Wimpel). <br />C) Unter Brücken mit einer Jochbreite < 100 m und in Engstellen oder unübersichtlichen Stellen. |
| □ A) Schifffahrtszeichen Überholen verboten, Überholen und Begegnen verboten. <br />B) Im Schleusenbereich, insbesondere im Vorhafen, ausgenommen Vorrangschiffe (grüner Wimpel). <br />C) Unter Brücken mit einer Jochbreite < 100 m und in Engstellen und unübersichtlichen Stellen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 687 - Was ist der Unterschied zwischen einem Rettungskragen und einer Schwimmweste |
| □ 1) Rettungskragen: Zugelassenes Rettungsmittel an das bestimmte gesetzliche Anforderungen gestellt werden. 2) Schwimmwesten: Dienen lediglich als Schwimmhilfen. Schwimmwesten sind keinesfalls Rettungsmittel im Sinne des vorliegenden Bundesgesetzes. Sie finden meist beim Wasserski oder dergleichen Anwendung . |
| □ 1) Rettungskragen: Zugelassenes Rettungsmittel an das bestimmte gesetzliche Anforderungen gestellt werden. 2) Schwimmwesten: Dienen lediglich als Schwimmhilfen. Schwimmwesten sind keinesfalls Rettungsmittel im Sinne des vorliegenden Bundesgesetzes. Sie finden meist beim Wasserski und dergleichen Anwendung . |
| □ Weiß ich nicht |
| 686 - Welche Fahrzeuge müssen nicht angemeldet werden |
| □ Beiboote, Boote mit einer Maschinenlesitung unter 6 PS (4,5 KW) |
| □ Beiboote, Boote mit einer Maschinenlesitung unter 6 PS (4,5 KW) |
| □ Weiß ich nicht |
| 685 - Wo darf im Notfall gelandet werden |
| □ Überall wo möglich und nicht verboten(z.B. Häfen) |
| □ Überall wo möglich und nicht verboten(z.B. Häfen) |
| □ Weiß ich nicht |
| 681 - Was versteht man unter Wasserstraßen |
| □ Gewässer, auf denen wegen ihrer besonderen Bedeutung für die gewerbsmässige Schifffahrt oder auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Schifffahrt gestellt und Massnahmen zur Gewährleistung der Flüssigkeit des Verkehrs durchgeführt werden. |
| □ Gewässer, auf denen wegen ihrer besonderen Bedeutung für die gewerbsmässige Schifffahrt und auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Schifffahrt gestellt und Massnahmen zur Gewährleistung der Flüssigkeit des Verkehrs durchgeführt werden. |
| □ Weiß ich nicht |
| 680 - Welche Auflagen gelten für die Schifffahrt in den Donauauen |
| □ 1. In Bereichen, wo die Ufer mit Wurfschüttungen bedeckt sind, ist ein Mindestabstand von 10 m zur Wasseranschlagslinie einzuhalten. In Bereichen mit Sand- und Schotterbänken ein Mindestabstand von 30 m zur Wasseranschlagslinie einzuhalten. <br />2. Im gesamten Verlauf der Donau durch den Nationalpark ist innerhalb eines Abstandes von 30 m vom Ufer das Baden und Tauchen verboten. <br />3. Im Bereich von Strom KM 1916 bis ca. 500 Meter unter der Ausfahrt Ölhafen Wien Lobau und Strom KM 1880 (Marchmündung) sind auf allen Nebenarmen und Verzweigungen der Donau die gesamte Schifffahrt, Baden und Tauchen verboten. |
| □ 1. In Bereichen, wo die Ufer mit Wurfschüttungen bedeckt sind, ist ein Mindestabstand von 10 m zur Wasseranschlagslinie einzuhalten. In Bereichen mit Sand- und Schotterbänken ein Mindestabstand von 30 m zur Wasseranschlagslinie einzuhalten. <br />2. Im gesamten Verlauf der Donau durch den Nationalpark ist innerhalb eines Abstandes von 30 m vom Ufer das Baden und Tauchen verboten. <br />3. Im Bereich von Strom KM 1916 bis ca. 500 Meter unter der Ausfahrt Ölhafen Wien Lobau und Strom KM 1880 (Marchmündung) sind auf allen Nebenarmen und Verzweigungen der Donau die gesamte Schifffahrt, Baden und Tauchen verboten. |
| □ Weiß ich nicht |
| 677 - Was gilt für Schwimmkörper auf Wasserstrassen |
| □ Der Einsatz von Amphibienfahrzeugen, Surfbrettern, Wassermopeds, Luftmatratzen oder anderen Schwimmkörpern ist auf Wasserstrassen verboten. |
| □ Der Einsatz von Amphibienfahrzeugen, Surfbrettern, Wassermopeds, Luftmatratzen und anderen Schwimmkörpern ist auf Wasserstrassen verboten. |
| □ Weiß ich nicht |
| 675 - Welche Schilder gibt es |
| □ Gebotstafeln, Hinweistafeln, Verbotstafeln. |
| □ Gebotstafeln, Hinweistafeln, Verbotstafeln. |
| □ Weiß ich nicht |
| 672 - Wann sind Schiffe mit einem Ankerlicht zu kennzeichnen |
| □ 1) Das Fahrzeug darf nur in geistiger und körperlicher Frische betrieben werden. <br />2) Das Fahrzeug muss in einem verkehrssicheren Zustand sein. <br />3) Sämtliche Papiere (Schiffszulassung, Bootsführerpatent u. ggF. Funkzulassung) müssen mitgeführt werden. <br />4) Mitzuführende Gegenstände (lt. Zulassung) sind vollständig mitzuführen. |
| □ 1) Das Fahrzeug darf nur in geistiger und körperlicher Frische betrieben werden. <br />2) Das Fahrzeug muss in einem verkehrssicheren Zustand sein. <br />3) Sämtliche Papiere (Schiffszulassung, Bootsführerpatent u. ggF. Funkzulassung) müssen mitgeführt werden. <br />4) Mitzuführende Gegenstände (lt. Zulassung) sind vollständig mitzuführen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 671 - Was gilt für den Betrieb von Wasserfahrzeugen |
| □ 1) Das Fahrzeug darf nur in geistiger und körperlicher Frische betrieben werden. <br />2) Das Fahrzeug muss in einem verkehrssicheren Zustand sein. <br />3) Sämtliche Papiere (Schiffszulassung, Bootsführerpatent u. ggF. Funkzulassung) müssen mitgeführt werden. <br />4) Mitzuführende Gegenstände (lt. Zulassung) sind vollständig mitzuführen. |
| □ 1) Das Fahrzeug darf nur in geistiger und körperlicher Frische betrieben werden. <br />2) Das Fahrzeug muss in einem verkehrssicheren Zustand sein. <br />3) Sämtliche Papiere (Schiffszulassung, Bootsführerpatent u. ggF. Funkzulassung) müssen mitgeführt werden. <br />4) Mitzuführende Gegenstände (lt. Zulassung) sind vollständig mitzuführen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 670 - Wie hat sich ein Schiffsführer während der Fahrt zu verhalten |
| □ 1. Er muss das Leben und Eigentum anderer schützen. <br />2. Er unterliegt der Pflicht zur Hilfeleistung verletzter oder gefährdeter Personen im Wasser und am Ufer. <br />3. Er muss Anlagen und Schifffahrtszeichen vor Beschädigung und Verschmutzung schützen. <br />4. Er ist gegenüber Behörden meldepflichtig (z.B. kein Betretungsverbot für Schifffahrtsaufsicht, Meldepflicht von Unfällen und Havarien, aber auch Umweltschäden). |
| □ 1. Er muss das Leben und Eigentum anderer schützen. <br />2. Er unterliegt der Pflicht zur Hilfeleistung verletzter und gefährdeter Personen im Wasser und am Ufer. <br />3. Er muss Anlagen und Schifffahrtszeichen vor Beschädigung und Verschmutzung schützen. <br />4. Er ist gegenüber Behörden meldepflichtig (z.B. kein Betretungsverbot für Schifffahrtsaufsicht, Meldepflicht von Unfällen und Havarien, aber auch Umweltschäden). |
| □ Weiß ich nicht |
| 668 - Auf welchen Strecken ist das Überholen auf der Donau untersagt |
| □ 1) Die Deutsch/Österreichische Grenzstrecke (Staatsgrenze und Stausee) und von Schlögen bis Aschach (Schlögener Schlinge). <br />2) Strudenstrecke (Grein St. Nikola, Insel Wörth Einfahrt in den Hössgang). <br />3) Stauhaltungen der Donaukraftwerke (nicht explizit durch Schifffahrtszeichen vorgeschrieben). <br />4) Überall dort wo Überholverbote bestehen. |
| □ 1) Die Deutsch/Österreichische Grenzstrecke (Staatsgrenze und Stausee) und von Schlögen bis Aschach (Schlögener Schlinge). <br />2) Strudenstrecke (Grein St. Nikola, Insel Wörth Einfahrt in den Hössgang). <br />3) Stauhaltungen der Donaukraftwerke (nicht explizit durch Schifffahrtszeichen vorgeschrieben). <br />4) Überall dort wo Überholverbote bestehen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 667 - Was gilt für Abwässer von Schiffen auf Binnengewässern |
| □ Abwässer dürfen nur an den dafür vorgesehenen Anlagen entsorgt werden. <br /> Bilgenwasser ist von dafür vorgesehenen Unternehmen (Bilgentöler) zu entsorgen. <br /> Chemische oder ölhaltige Abwässer dürfen nicht in die Umwelt gelangen. <br /> Fäkalien sind zu sammeln und in entsprechenden Anlagen zu entsorgen (oft in Häfen). Das Spülen von Fakaltanks und die Entsorgung des Spülwassers auf dem Strom ist verboten. |
| □ Abwässer dürfen nur an den dafür vorgesehenen Anlagen entsorgt werden. <br /> Bilgenwasser ist von dafür vorgesehenen Unternehmen (Bilgentöler) zu entsorgen. <br /> Chemische und ölhaltige Abwässer dürfen nicht in die Umwelt gelangen. <br /> Fäkalien sind zu sammeln und in entsprechenden Anlagen zu entsorgen (oft in Häfen). Das Spülen von Fakaltanks und die Entsorgung des Spülwassers auf dem Strom ist verboten. |
| □ Weiß ich nicht |
| 666 - Was ist durch welches Gesetz geregelt |
| □ Schifffahrtsgesetz, Schiffstechbnikverordnung, Wasserstraßen-Verkehrsordnung, Flüsse und Seen-Verkehrsordnung, Verordnung der Landeshauptmannschaften . |
| □ Schifffahrtstagebuch, Schiffstechbnikverordnung, Wasserstraßen-Verkehrsordnung, Flüsse und Seen-Verkehrsordnung, Verordnung der Landeshauptmannschaften . |
| □ Weiß ich nicht |
| 665 - Wo ist dieWStVo gültig |
| □ Auf der gesamten österreichischen Donau und den anderen Wasserstraßen. <br /> Die anderen Donauanrainer haben jeweils andere Verordnungen, die der WStVO entsprechen. |
| □ Auf der gesamten österreichischen Donau und den anderen Wasserstraßen. <br /> Die anderen Donauanrainer haben jeweils andere Verordnungen, die der WStVO entsprechen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 664 - Was sind die Pflichten des Schiffsführers |
| □ 1) Allgemeine Sorgfaltspflicht. <br />2) Der Schiffsführer darf das Schiff nur in geistiger und körperlicher Frische betreiben. Promillebegrenzung (0.1 - 0.5) gilt als geistige und körperliche Frische. <br />3) Informationsplicht (gegenüber Behörden).<br />4)Hilfeleistungspflicht <br />5) Reinhaltung von Gewässern und Umwelt. |
| □ 1) Allgemeine Sorgfaltspflicht. <br />2) Der Schiffsführer darf das Schiff nur in geistiger und körperlicher Frische betreiben. Promillebegrenzung (0.1 - 0.5) gilt als geistige und körperliche Frische. <br />3) Informationsplicht (gegenüber Behörden).<br />4)Hilfeleistungspflicht <br />5) Reinhaltung von Gewässern und Umwelt. |
| □ Weiß ich nicht |
| 663 - Was sind Wasserstraßen |
| □ Gewässer, auf denen wegen ihrer besonderen Bedeutung an die gewerbsmäßige Schifffahrt oder auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Schifffahrt gestellt werden müssen.<br /> Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Gewährleistung des Verkehrsflusses, der Ordnung an Bord, sowie der Ordnung beim Stillliegen zu treffen. |
| □ Gewässer, auf denen wegen ihrer besonderen Bedeutung an die gewerbsmäßige Schifffahrt und auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Schifffahrt gestellt werden müssen.<br /> Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Gewährleistung des Verkehrsflusses, der Ordnung an Bord, sowie der Ordnung beim Stillliegen zu treffen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 662 - Was sind Seen und Flüsse |
| □ Sonstige Binnengewässer (alle schiffbaren Seen und Flüsse, Ausnahme Bodensee und Teile des alten Rheines – dort gelten besondere Vorschriften) |
| □ Sonstige Binnengewässer (alle schiffbaren Seen und Flüsse, Ausnahme Bodensee und Teile des alten Rheines – dort gelten besondere Vorschriften) |
| □ Weiß ich nicht |
| 661 - Wie werden Verordnungen kundgemacht |
| □ Durch Schifffahrtszeichen <br /> Durch Nachrichten für Schifffahrtstreibende<br />Auf der Amtstafel (BMVIT, Schleusen-, Hafen- oder Schifffahrtsaufsicht)<br />Info Hotline des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie unter www.bmvit.at <br />Derartige Nachrichten treten 2 Wochen nach dem Anschlag auf der Amtstafel in Kraft. |
| □ Durch Schifffahrtszeichen <br /> Durch Nachrichten für Schifffahrtstreibende<br />Auf der Amtstafel (BMVIT, Schleusen-, Hafen- und Schifffahrtsaufsicht)<br />Info Hotline des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie unter www.bmvit.at <br />Derartige Nachrichten treten 2 Wochen nach dem Anschlag auf der Amtstafel in Kraft. |
| □ Weiß ich nicht |
| 659 - Wer benötigt keinen Befähigungsausweis |
| □ <b>Für die Binnenschifffahrt gelten folgende Ausnahmen: </b> <br />&bull Ausländische Führer von ausländischen Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt, die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren, wenn sie einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis besitzen und dies in zwischenstaatlichen Abkommen vereinbart ist. <br />&bull Führer von geschleppten und geschobenen Fahrzeugen, insbesondere Schleppsteuermänner. <br />• Führer von Flößen, außer die Flöße dienen der gewerbsmäßigen Schifffahrt oder Schulungszwecken.<br />• Führer von Fahrzeugen des Bundesheeres, denen nach dessen Dienstvorschriften ein Befähigungsausweis erteilt wurde.<br />• Führer von Beibooten von Fahrzeugen. |
| □ <b>Für die Binnenschifffahrt gelten folgende Ausnahmen: </b> <br />&bull Ausländische Führer von ausländischen Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt, die Wasserstraßen und den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren, wenn sie einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis besitzen und dies in zwischenstaatlichen Abkommen vereinbart ist. <br />&bull Führer von geschleppten und geschobenen Fahrzeugen, insbesondere Schleppsteuermänner. <br />• Führer von Flößen, außer die Flöße dienen der gewerbsmäßigen Schifffahrt und Schulungszwecken.<br />• Führer von Fahrzeugen des Bundesheeres, denen nach dessen Dienstvorschriften ein Befähigungsausweis erteilt wurde.<br />• Führer von Beibooten von Fahrzeugen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 658 - Mit welchen Schiffsurkunden und anderen Papieren müssen Fahrzeuge ausgerüstet sein |
| □ Zulassungsschein |
| □ Zulassungsschein |
| □ Weiß ich nicht |
| 657 - Was beinhaltet die Zulassungsurkunde |
| □ 1) Schiffseigner<br /> 2) Anschrift des Schiffseigners<br /> 3) Fahrzeugart<br /> 4) Bemassungen: Länge, Breite, Höhe, Freibord, Tiefgang, max. Personenanzahl<br /> 5) Staat der Zulassung<br /> 6) Registerort<br /> 7) Dauer der Zulassung<br /> 8) Antriebsart und Motornummer<br /> 9) Name des Fahrzeuges oder Zulassungsnummer<br /> 10) Auflagen oder Einschränkungen<br /> 11) Behördliche Vorschreibungen<br /> 12) Ausrüstungsliste |
| □ 1) Schiffseigner<br /> 2) Anschrift des Schiffseigners<br /> 3) Fahrzeugart<br /> 4) Bemassungen: Länge, Breite, Höhe, Friedbord, Tiefgang, max. Personenanzahl<br /> 5) Staat der Zulassung<br /> 6) Registerort<br /> 7) Dauer der Zulassung<br /> 8) Antriebsart und Motornummer<br /> 9) Name des Fahrzeuges und Zulassungsnummer<br /> 10) Auflagen und Einschränkungen<br /> 11) Behördliche Vorschreibungen<br /> 12) Ausrüstungsliste |
| □ Weiß ich nicht |
| 656 - Wann erlischt eine Schiffszulassung |
| □ 1) Mit Ablauf der Zeit, für die sie erteilt wurde<br />2) Durch Zurücklegung der Zulassung<br />3) Durch Verlust der Verfügungsberechtigung<br />4) Mit rechtskräftiger Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens nach Tod des Verfügungsberechtigten<br />5) Durch Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Verfügungsberechtigten |
| □ 1) Mit Ablauf der Zeit, für die sie erteilt wurde<br />2) Durch Zurücklegung der Zulassung<br />3) Durch Verlust der Verfügungsberechtigung<br />4) Mit rechtskräftiger Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens nach Tod des Verfügungsberechtigten<br />5) Durch Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Verfügungsberechtigten |
| □ Weiß ich nicht |
| 655 - Wann wird die Zulassung entzogen |
| □ Die Zulassung ist mit Bescheid zu widerrufen:<br />1) Bei wiederholter Nichteinhaltung der von der Behörde erteilten Vorschreibungen.<br />2) Dauernder Fahruntauglichkeit.<br />3) Bei Änderung der örtlichen Zuständigkeit in Folge Verlegung des Hauptwohnsitzes des Verfügungsberechtigten.<br /> |
| □ Die Zulassung ist mit Bescheid zu widerrufen:<br />1) Bei wiederholter Nichteinhaltung der von der Behörde erteilten Vorschreibungen.<br />2) Dauernder Fahruntauglichkeit.<br />3) Bei Änderung der örtlichen Zuständigkeit in Folge Verlegung des Hauptwohnsitzes des Verfügungsberechtigten.<br /> |
| □ Weiß ich nicht |
| 654 - Was muss ein Schiffahrtsbuch enthalten |
| □ 1) Die für die Fahrt maßgeblichen hydrologischen u. meteorologischen Angaben für die Darstellung der Witterungsverhältnisse und die Angabe von Pegelständen (in cm) mit steigender u. fallender Tendenz. <br /> 2) Zusammenfassende Angaben über die Fahrt und den Betrieb des Fahrzeuges, insbesondere die Anzahl der im Verband mitgeführten Fahrzeuge, ihren Tiefgang, Art u. Menge der Ladung, Angaben ob die mitgeführten Fahrzeuge geschleppt, gekuppelt, oder geschoben wurden, Zeitpunkt der Abfahrt, Unterbrechungen, Ankunft, sowie besondere Manöver.<br /> 3) Angaben über Schifffahrtshindernisse, Verschlechterungen der Fahrwasserverhältnisse, oder Mängel bei Schifffahrtszeichen.<br /> 4) Angaben über Dienstablöse des steuerführenden Personales, Namen und Zeitpunkt der Ablöse. <br /> 5) Angaben über Unfälle und Havarien, mit allen Einzelheiten und Beschreibung des Herganges.<br />6) Angaben über umfangreiche Arbeiten und Instandhaltungen auf dem Schiff im Verlauf der Fahrt.<br />7) Angaben über sonstige wichtige Ereignisse und Maßnahmen wie z.B. Erkrankungen, Sicherheitsübungen etc. |
| □ 1) Die für die Fahrt maßgeblichen hydrologischen u. meteorologischen Angaben für die Darstellung der Witterungsverhältnisse und die Angabe von Pegelständen (in cm) mit steigender u. fallender Tendenz. <br /> 2) Zusammenfassende Angaben über die Fahrt und den Betrieb des Fahrzeuges, insbesondere die Anzahl der im Verband mitgeführten Fahrzeuge, ihren Tiefgang, Art u. Menge der Ladung, Angaben ob die mitgeführten Fahrzeuge geschleppt, gekuppelt, und geschoben wurden, Zeitpunkt der Abfahrt, Unterbrechungen, Ankunft, sowie besondere Manöver.<br /> 3) Angaben über Schifffahrtshindernisse, Verschlechterungen der Fahrwasserverhältnisse, und Mängel bei Schifffahrtszeichen.<br /> 4) Angaben über Dienstablöse des steuerführenden Personales, Namen und Zeitpunkt der Ablöse. <br /> 5) Angaben über Unfälle und Havarien, mit allen Einzelheiten und Beschreibung des Herganges.<br />6) Angaben über umfangreiche Arbeiten und Instandhaltungen auf dem Schiff im Verlauf der Fahrt.<br />7) Angaben über sonstige wichtige Ereignisse und Maßnahmen wie z.B. Erkrankungen, Sicherheitsübungen etc. |
| □ Weiß ich nicht |
| 653 - Was gilt für Eichscheine |
| □ Grundsätzlich muss jedes Wasserfahrzeug nach der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 18. Dezember 1989 über die Eichung von Binnenschiffen (Schiffseichverordnung)einen Eichschein haben. |
| □ Grundsätzlich muss jedes Wasserfahrzeug nach der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 18. Dezember 1989 über die Eichung von Binnenschiffen (Schiffseichverordnung)einen Eichschein haben. |
| □ Weiß ich nicht |
| 652 - Wer benötigt keinen Eichschein |
| □ Keinen Eichschein benötigen:<br />•Im Ausland geeichte Fahrzeuge mit ausländische Eichschein<br />• Fahrzeuge für Güterbeförderung bis 20 t Tragfähigkeit<br />• Fahrzeuge die nicht der Güterbeförderung dienen<br />• Fahrzeuge der Schifffahrtspolizei, des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Zollverwaltung<br />• Fahrzeuge des österreichischen Bundesheeres<br />• Österreichische Seenschiffe<br /> |
| □ Keinen Eichschein benötigen:<br />•Im Ausland geeichte Fahrzeuge mit ausländische Eichschein<br />• Fahrzeuge für Güterbeförderung bis 20 t Tragfähigkeit<br />• Fahrzeuge die nicht der Güterbeförderung dienen<br />• Fahrzeuge der Schifffahrtspolizei, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Zollverwaltung<br />• Fahrzeuge des österreichischen Bundesheeres<br />• Österreichische Seenschiffe<br /> |
| □ Weiß ich nicht |
| 856 - Wie sieht ein amtliches Kennzeichen aus |
| □ Das amtliche Kennzeichen besteht aus lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern, Schrifthöhe 15 cm, Schriftstärke 2 cm, weiß auf dunklem Grund, schwarz auf hellem Grund.<br /><b>Großfahrzeuge (BM) </b> z.B. <i>A-10830</i><br /><b>Kleinfahrzeuge (LH) </b> z.B. <i> W-20830</i><br /> Das amtliche Kennzeichen für Beiboote besteht zudem aus der Wortfolge Beiboot zu….. gefolgt vom Kennzeichen des zugelassenen Fahrzeuges. |
| □ Das amtliche Kennzeichen besteht aus lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern, Schrifthöhe 15 cm, Schriftstärke 2 cm, weiß auf dunklem Grund, schwarz auf hellem Grund.<br /><b>Großfahrzeuge (BM) </b> z.B. <i>A-10830</i><br /><b>Kleinfahrzeuge (LH) </b> z.B. <i> W-20830</i><br /> Das amtliche Kennzeichen für Beiboote besteht zudem aus der Wortfolge Beiboot zu….. gefolgt vom Kennzeichen des zugelassenen Fahrzeuges. |
| □ Weiß ich nicht |
| 650 - Wie ist ein amtl Kennzeichen anzubringen |
| □ An beiden Seiten des Fahrzeuges an der Bordwand oder an den Aufbauten, sowie am Heck |
| □ An beiden Seiten des Fahrzeuges an der Bordwand und an den Aufbauten, sowie am Heck |
| □ Weiß ich nicht |
| 649 - Wann sind Lichter zu führen |
| □ Im Zeitraum von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie bei schlechter Sicht müssen Fahrzeuge und schwimmende Anlagen Lichter zeigen. |
| □ Im Zeitraum von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie bei schlechter Sicht müssen Fahrzeuge und schwimmende Anlagen Lichter zeigen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 648 - Welche Lichter sind zu führen |
| □ Topplicht 225° weiß <br />Seitenlicht BB 112,5° rot, Seitenlicht STB 112,5° grün. <br />Hecklicht 135° weiß. <br />Rundumlicht 360° weiß. |
| □ Topplicht 225° weiß <br />Seitenlicht BB 112,5° grün, Seitenlicht STB 112,5° grün. <br />Hecklicht 135° weiß. <br />Rundumlicht 360° weiß. |
| □ Weiß ich nicht |
| 647 - Welche Lichter werden unterschieden |
| □ Starkes weißes oder farbiges Licht, helles weißes Licht, gewöhnliches weißes Licht,<br /> Funkellicht. <br />Bei Großschiffen auch noch ein Typhon Licht (in Verbindung mit blauer Tafel zur Anzeige von Backbord/Backbord Begegnung). |
| □ Starkes weißes und farbiges Licht, helles weißes Licht, gewöhnliches weißes Licht,<br /> Funkellicht. <br />Bei Großschiffen auch noch ein Typhon Licht (in Verbindung mit blauer Tafel zur Anzeige von Backbord/Backbord Begegnung). |
| □ Weiß ich nicht |
| 646 - Wie sind Fahrzeuge zu beleuchten |
| □ A) Rundumlichter sind von allen Seiten sichtbar (360°), z.B. ein Ruderboot. <br />B) Fahrzeuge führen die Seitenlichter, Topp- und Hecklicht getrennt. <br />C) Fahrzeuge ab 110 m Länge führen zusätzlich ein zweites Topplicht (achtern und höher). <br />D) Schnell fahrende Fahrzeuge (über 40 km/h) zeigen zusätzlich zwei starke, schnelle, gelbe Funkellichter. <br />E) Motorboote unter 7m Länge zeigen Seitenlichter und ein weißes Rundumlicht. <br />F) Kleinfahrzeuge dürfen das Topp- und Hecklicht zu einem Rundumlicht und die Seitenlichter am Bug zusammenfassen.<br /> G) Segelboote dürfen die vorgeschriebenen Seitenlichter und das Buglicht an der Mastspitze als 3-fach Licht führen.";RICHTIG |
| □ A) Rundumlichter sind von allen Seiten sichtbar (360°), z.B. ein Ruderboot. <br />B) Fahrzeuge führen die Seitenlichter, Topp- und Hecklicht getrennt. <br />C) Fahrzeuge ab 110 m Länge führen zusätzlich ein zweites Topplicht (achtern und höher). <br />D) Schnell fahrende Fahrzeuge (über 40 km/h) zeigen zusätzlich zwei starke, schnelle, gelbe Funkellichter. <br />E) Motorboote unter 7m Länge zeigen Seitenlichter und ein weißes Rundumlicht. <br />F) Kleinfahrzeuge dürfen das Topp- und Hecklicht zu einem Rundumlicht und die Seitenlichter am Bug zusammenfassen.<br /> G) Segelboote dürfen die vorgeschriebenen Seitenlichter und das Buglicht an der Mastspitze als 3-fach Licht führen.";RICHTIG |
| □ Weiß ich nicht |
| 645 - Wozu dienen Schifffahrtszeichen |
| □ Schifffahrtszeichen dienen zur Bezeichnung der Wasserstrasse, des Fahrwassers und von gefährlichen Stellen und Hindernissen (Fahrwasserzeichen). Sie werden nicht durchgehend gesetzt. |
| □ Schifffahrtszeichen dienen zur Bezeichnung der Wasserstrasse, des Fahrwassers und von gefährlichen Stellen und Hindernissen (Fahrwasserzeichen). Sie werden nicht durchgehend gesetzt. |
| □ Weiß ich nicht |
| 644 - Wo werden schwimmende Schifffahrtszeichen verankert |
| □ Schwimmende Schifffahrtszeichen werden etwa 5 m ausserhalb der durch sie bezeichneten Begrenzungen verankert. |
| □ Schwimmende Schifffahrtszeichen werden etwa 5 m ausserhalb der durch sie bezeichneten Begrenzungen verankert. |
| □ Weiß ich nicht |
| 643 - Welcher Abstand muss von Schifffahrts-Zeichen gehalten werden und warum |
| □ Von den Zeichen muss ein ausreichender Abstand gehalten werden, da sonst Gefahr besteht, zu kollidieren oder aufzulaufen. |
| □ Von den Zeichen muss ein ausreichender Abstand gehalten werden, da sonst Gefahr besteht, zu kollidieren und aufzulaufen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 642 - Wie dürfen Motorboote die Greiner Brücke berg-, und talwärts durchfahren |
| □ a) Zu Berg: unbeschränkt durchs mittlere Joch. <br />b) Zu Tal: Nur durchs rechte Joch (gekennzeichnet mit Zeichen, blaue Tafel mit Propeller). |
| □ a) Zu Berg: unbeschränkt durchs mittlere Joch. <br />b) Zu Tal: Nur durchs rechte Joch (gekennzeichnet mit Zeichen, blaue Tafel mit Propeller (Schiffsverschraube) ). |
| □ Weiß ich nicht |
| 641 - Was enthält eine Zulassung |
| □ a) Landesbezeichnung (z.B.) Republik Österreich). <br />b) ausstellende Behörde (LH OÖ). <br />c) Schiffbeschreibung (Name, Nummer Flagge etc.). <br />d) Abmessungen/Dimensionen (Länge, Breite, Tiefgang etc.). <br />e) Verfügungsberechtigter (Name, Anschrift, Gültigkeit etc.). <br />f) Amtliche Einträge. |
| □ a) Landesbezeichnung (z.B.) Republik Österreich). <br />b) ausstellende Behörde (LH OÖ). <br />c) Schiffbeschreibung (Name, Nummer Flagge etc.). <br />d) Abmessungen/Dimensionen (Länge, Breite, Tiefgang etc.). <br />e) Verfügungsberechtigter (Name, Anschrift, Gültigkeit etc.). <br />f) Amtliche Einträge. |
| □ Weiß ich nicht |
| 640 - Was ist eine Zulassung, wann ist sie nötig und was enthält sie |
| □ Die Zulassung ist der Typenschein bzw. die Einzelgenehmigung des Schiffes. <br />Eine Zulassung muss für Schiffe mit Verbrennungskraftmotor oder Elektromotoren über 4,4 KW gelöst werden. <br />Sie enthält <br />a) Technische Daten. <br /> b) Halterdaten. <br />c) Vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände. <br />d) Amtliche Einträge. |
| □ Die Zulassung ist der Typenschein bzw. die Einzelgenehmigung des Schiffes. <br />Eine Zulassung muss für Schiffe mit Verbrennungskraftmotor und Elektromotoren über 4,4 KW gelöst werden. <br />Sie enthält <br />a) Technische Daten. <br /> b) Halterdaten. <br />c) Vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände. <br />d) Amtliche Einträge. |
| □ Weiß ich nicht |
| 639 - Welche Strecken mit vorgeschriebener Fahrtrichtung (Rechtsfahrordnung) kennen Sie |
| □ Strudenstrecke, Stauhaltungen der Donaukraftwerke (oft ohne Schifffahrtszeichen), Schlögen bis Aschach (Schlögener Schlinge), D/Ö Grenzstrecke. |
| □ Strudenstrecke, Stauhaltungen der Donaukraftwerke (oft ohne Schifffahrtszeichen), Schlögen bis Aschach (Schlögener Schlinge), D/Ö Grenzstrecke. |
| □ Weiß ich nicht |
| 599 - Was regelt die Seen und Flussverordnung |
| □ gessetzliche Bestimmungen, Verhalten und Fahregeln beim Betrieb von Booten auf inländischen Flüssen und Seen. |
| □ Schifffahrtszeichen, Tag und Nacht Kennzeichnung,Fahrverbote |
| □ Weiß ich nicht |
| 638 - Wann gilt die Strudenregellung (Strudenverkehrsordnung) |
| □ Wenn der Hössgang verlegt ist durch Havarie oder Streckensperrung für Bauarbeiten etc. |
| □ Wenn der Hössgang verlegt ist durch Havarie und Streckensperrung für Bauarbeiten etc. |
| □ Weiß ich nicht |
| 636 - Welche Vorgaben für die eine Nachtbeleuchtung finden sich in der WstVO |
| □ a) Topplicht: weiß, stark, 225°horizontal (Sportboot auch Buglicht genannt). <br />b) Seitenlichter: grün - Steuerbord, rot - Backbord, stark, je 112° 30`. <br />c) Hecklicht, weißes helles oder gewöhnliches Licht, 135°. <br />d) von allen Seiten sichtbares Licht 360° (z.B. Ankerlicht). |
| □ a) Topplicht: weiß, stark, 225°horizontal (Sportboot auch Buglicht genannt). <br />b) Seitenlichter: grün - Steuerbord, grün - Backbord, stark, je 112° 30`. <br />c) Hecklicht, weißes helles und gewöhnliches Licht, 135°. <br />d) von allen Seiten sichtbares Licht 360° (z.B. Ankerlicht). |
| □ Weiß ich nicht |
| 634 - Wie müssen Tafelzeichen (Verkehrszeichen) beschaffen sein |
| □ 1) Die Hauptzeichen können durch die Zusatzzeichen ergänzt oder erläutert werden. <br />2) Die Tafeln können mit einem schmalen weißen Streifen eingefasst werden. <br />3) Die Abmessungen und die Farben müssen den geltenden Empfehlungen der Donaukommission entsprechen. |
| □ 1) Die Hauptzeichen können durch die Zusatzzeichen ergänzt und erläutert werden. <br />2) Die Tafeln können mit einem schmalen weißen Streifen eingefasst werden. <br />3) Die Abmessungen und die Farben müssen den geltenden Empfehlungen der Donaukommission entsprechen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 632 - Wie ist die Kennzeichnung für Schiffe mit einer Ladung gesundheitsschädlicher Stoffe bei Tag |
| □ 2 Kegel am Schiff fest. |
| □ 2 Kegel am Schiff fest. |
| □ Weiß ich nicht |
| 628 - Welche Gesetze und Verordnungen gelten für die Schifffahrt. Nennen Sie vier |
| □ Schifffahrtsgesetz, Wasserstraßen-Verkehrsordnung, Flüsse und Seen-Verkehrsordnung, Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich (OÖ Flüsse und Seen- Verkehrsordnung). |
| □ Schifffahrtstagebuch, Wasserstraßen-Verkehrsordnung, Flüsse und Seen-Verkehrsordnung, Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich (OÖ Flüsse und Seen- Verkehrsordnung). |
| □ Weiß ich nicht |
| 627 - Was regelt das Schifffahrtsgesetz |
| □ Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten für die Wasserstraßen Donau (einschließlich Wiener Donaukanal), March, Enns und Traun mit allen ihren Armen, Seitenkanälen, Häfen und Verzweigungen, ausgenommen anderer in der WStVO, Anhang 1 angeführter Gewässerteile. |
| □ Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten für die Wasserstraßen Donau, Rhein, (einschließlich Wiener Donaukanal), March, Enns und Traun mit allen ihren Armen, Seitenkanälen, Häfen und Verzweigungen, ausgenommen anderer in der WStVO, Anhang 1 angeführter Gewässerteile. |
| □ Weiß ich nicht |
| 626 - Was regelt die Wasserstraßen Verkehrsordnung |
| □ Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Wasserstraßen Donau (einschließlich Wiener Donaukanal), March, Enns und Traun mit allen ihren Armen, Seitenkanälen, Häfen und Verzweigungen, ausgenommen anderer in der WStVO, Anhang 1 angeführter Gewässerteile. |
| □ Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Wasserstraßen Donau, Rhein, (einschließlich Wiener Donaukanal), March, Enns und Traun mit allen ihren Armen, Seitenkanälen, Häfen und Verzweigungen, ausgenommen anderer in der WStVO, Anhang 1 angeführter Gewässerteile. |
| □ Weiß ich nicht |
| 625 - Was beinhaltet die Struden-Verkehrsordnung |
| □ Die Fahrregeln für große und kleine Schiffe wenn die Strudenregelung (Einbahnverkehr) in Kraft ist oder nicht. |
| □ Die Fahrregeln für große und kleine Schiffe wenn die Strudenregelung (Einbahnverkehr) in Kraft ist und nicht. |
| □ Weiß ich nicht |
| 407 - Was bedeutet bei der Begegnung: Bergfahrer, ein kurzer Ton |
| □ Bergfahrer: Ich will Backbord vorbei. <br /> Talfahrer: Ok |
| □ Bergfahrer: Ich will Backbord vorbei. <br /> Talfahrer: Ok |
| □ Weiß ich nicht |
| 404 - Was bedeutet bei der Begegnung: Bergfahrer, zwei kurze Töne (Fall 2) |
| □ Talfahrer: Nicht OK Steuerbord vorbei. <br /> Bergfahrer: Ok fahre Steuerbord vorbei. |
| □ Talfahrer: Nicht OK Steuerbord vorbei. <br /> Bergfahrer: Ok fahre Steuerbord vorbei. |
| □ Weiß ich nicht |
| 854 - Was bedeutet beim Überholen: Zwei kürze Töne des Vorausfahrenden |
| □ Antwort des Vorausfahrenden: Einverstanden überholen Sie an Steuerbord. |
| □ Antwort des Vorausfahrenden: Einverstanden überholen Sie an Steuerbord. |
| □ Weiß ich nicht |
| 855 - Was bedeutet beim Überholen: Ein kurzer Ton des Vorausfahrenden |
| □ Antwort des Vorausfahrenden: Nicht Einverstanden überholen Sie an Backbord. |
| □ Antwort des Vorausfahrenden: Nicht Einverstanden überholen Sie an Backbord. |
| □ Weiß ich nicht |
| 624 - Wie ist der Betrieb von Schiffen geregelt |
| □ Der Betrieb und das Führen von Schiffen sind durch Gesetze geregelt, aus denen die Aufgaben der Schiffsführung hervorgehen. |
| □ Der Betrieb und das Führen von Schiffen sind durch Gesetze geregelt, aus denen die Aufgaben der Schiffsführung hervorgehen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 623 - Was beinhaltet die <i>Allgemeine Sorgfaltspflicht</i> |
| □ Allgemeine Sorgfaltspflicht bezieht sich auf die <b>Sicherheit</b> der Schifffahrt und von Personen: <br />a) <b>Kein Gefährdung</b> von Menschen. <br />b) <b>Keine Beschädigung</b> von anderen Fahrzeugen, Schwimmkörpern, Ufern, Bauten oder Anlagen jeder Art im Gewässer oder am Ufer. <br />c) <b>Keine Behinderung</b> der Schifffahrt oder Berufsfischerei. <br />d) <b>Keine Verunreinigung</b> von Gewässern. <br />Dies gilt auch für Personen unter deren Obhut schwimmende Anlagen gestellt sind. |
| □ Allgemeine Sorgfaltspflicht bezieht sich auf die <b>Sicherheit</b> der Schifffahrt und von Personen: <br />a) <b>Kein Gefährdung</b> von Menschen. <br />b) <b>Keine Beschädigung</b> von anderen Fahrzeugen, Schwimmkörpern, Ufern, Bauten und Anlagen jeder Art im Gewässer und am Ufer. <br />c) <b>Keine Behinderung</b> der Schifffahrt und Berufsfischerei. <br />d) <b>Keine Verunreinigung</b> von Gewässern. <br />Dies gilt auch für Personen unter deren Obhut schwimmende Anlagen gestellt sind. |
| □ Weiß ich nicht |
| 622 - Was gilt für Schiffsbesatzung und Ordnung an Bord |
| □ <b>Schiffsführer sind verantwortlich für:</b> <br />a) Besatzung und deren Führung.<br />b) Schiffsbetrieb und die Aufrechterhaltung der Ordnung an Bord. <br />c) Festlegen, Bekanntmachen, Schulen der Pflichten aller an Bord beschäftigten Personen beim Eintreten besonderer Vorfälle (Gefahren).<br />d) Regelmäßige Überprüfung der Ausrüstungsgegenstände. <br />e) Sofern Arbeitnehmer an Bord sind, die Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu beachten. |
| □ <b>Schiffsführer sind verantwortlich für:</b> <br />a) Besatzung und deren Führung.<br />b) Schiffsbetrieb und die Aufrechterhaltung der Ordnung an Bord. <br />c) Festlegen, Bekanntmachen, Schulen der Pflichten aller an Bord beschäftigten Personen beim Eintreten besonderer Vorfälle (Gefahren).<br />d) Regelmäßige Überprüfung der Ausrüstungsgegenstände. <br />e) Sofern Arbeitnehmer an Bord sind, die Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu beachten. |
| □ Weiß ich nicht |
| 621 - Was sind die Verantwortlichkeiten des Schiffsführers |
| □ 1. Ordnung an Bord. <br />2. Sicherheit des Schifffahrtsbetriebs.<br />3. Ausreichende Besatzung.<br />4.Schulung (Einweisung) der Besatzung für bestimmte Manöver: Anlegen (Verheften), Ablegen (Lösen der Verheftung), Schleusen.<br />5. Schulung (Einweisung) der Besatzung für besondere Vorfälle: Leckage, Havarien, Brand, Mann über Bord.<br />Besatzung und Fahrgäste haben den Anweisungen des Schiffsführers <b>unbedingt und unmittelbar</b> Folge zu leisten.<br />Vertretung des Schiffsführers ist möglich (kundige Person unter Aufsicht). |
| □ 1. Ordnung an Bord. <br />2. Sicherheit des Schifffahrtsbetriebs.<br />3. Ausreichende Besatzung.<br />4.Schulung (Einweisung) der Besatzung für bestimmte Manöver: Anlegen (Verheften), Ablegen (Lösen der Verheftung), Schleusen.<br />5. Schulung (Einweisung) der Besatzung für besondere Vorfälle: Leckage, Havarien, Brand, Mann über Bord.<br />Besatzung und Fahrgäste haben den Anweisungen des Schiffsführers <b>unbedingt und unmittelbar</b> Folge zu leisten.<br />Vertretung des Schiffsführers ist möglich (kundige Person unter Aufsicht). |
| □ Weiß ich nicht |
| 787 - Welche Beschränkungen gelten auf der Neuen Donau für Wien |
| □ A) Die Benützung von Fahrzeugen und Schwimmkörpern mit Maschinenantrieb ist verboten. <br />B) In den Teilbereichen Wehr I und II ist die Ausübung der Schifffahrt und die Benützung von Schwimmkörpern - soweit sie nicht verboten ist - verboten. <br />C) Im Teilbereich I ist - ausgenommen im Rahmen bewilligter Wassersportveranstaltungen - das Fahren mit Rennruderbooten und Booten ähnlicher Art - ausgenommen Kajaks, Kanus und Kanadier - verboten. <br />D) Bei einem Wasserstand der Donau von mehr als 540 cm, gemessen am Pegel Korneuburg, in den Teilbereichen I und II der <i>Neuen Donau</i> die Ausübung der Schifffahrt sowie die Benützung von Schwimmkörpern verboten. |
| □ A) Die Benützung von Fahrzeugen und Schwimmkörpern mit Maschinenantrieb ist verboten. <br />B) In den Teilbereichen Wehr I und II ist die Ausübung der Schifffahrt und die Benützung von Schwimmkörpern - soweit sie nicht verboten ist - verboten. <br />C) Im Teilbereich I ist - ausgenommen im Rahmen bewilligter Wassersportveranstaltungen - das Fahren mit Rennruderbooten und Booten ähnlicher Art - ausgenommen Kajaks, Kanus und Kanadier - verboten. <br />D) Bei einem Wasserstand der Donau von mehr als 540 cm, gemessen am Pegel Korneuburg, in den Teilbereichen I und II der <i>Neuen Donau</i> die Ausübung der Schifffahrt sowie die Benützung von Schwimmkörpern verboten. |
| □ Weiß ich nicht |
| 403 - Was bedeutet bei der Begegnung: Zwei kurze Töne eines Talfahrers |
| □ Einverstanden, fahren Sie an Steuerbord vorbei. |
| □ Einverstanden, fahren Sie an Steuerbord vorbei. |
| □ Weiß ich nicht |
| 651 - Wie sieht ein amtliches Kennzeichen aus |
| □ Das amtliche Kennzeichen besteht aus lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern, Schrifthöhe 15 cm, Schriftstärke 2 cm, weiß auf dunklem Grund, schwarz auf hellem Grund.<br /> Großfahrzeuge z.B. <b>A-10830</b> <br />Kleinfahrzeuge z.B.<b>W-20830 </b> |
| □ Das amtliche Kennzeichen besteht aus lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern, Schrifthöhe 15 cm, Schriftstärke 2 cm, weiß auf dunklem Grund, schwarz auf hellem Grund.<br /> Großfahrzeuge z.B. <b>A-10830</b> <br />Kleinfahrzeuge z.B.<b>W-20830 </b> |
| □ Weiß ich nicht |
| 682 - Wer ist für die Regelung und Sicherung der Schifffahrt zuständig |
| □ Schifffahrtsaufsicht |
| □ Schifffahrtsaufsicht |
| □ Weiß ich nicht |
| 660 - Was sind Aufgaben der Schifffahrtsaufsichtsorgane |
| □ Die Überwachung der: <br /> • Verwaltungsvorschiften <br /> • Erteilung von Anordnungen <br /> • Regelung der Schifffahrt <br /> <b>und</b> Hilfeleistung für beschädigte Fahrzeuge. |
| □ Die Überwachung der: <br /> • Verwaltungsvorschiften <br /> • Erteilung von Anordnungen <br /> • Regelung der Schifffahrt <br /> <b>und</b> Hilfeleistung für beschädigte Fahrzeuge. |
| □ Weiß ich nicht |
| 726 - Was gilt für die Beschaffenheit der Beschriftung (Bezeichnung) der Schiffe |
| □ a) Sie muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. <br /> Sie muss gut lesbar sein und darf daher nicht in einem Maß verschmutzt sein, die sie unleserlich macht. |
| □ a) Sie muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. <br /> Sie muss gut lesbar sein und darf daher nicht in einem Maß verschmutzt sein, die sie unleserlich macht. |
| □ Weiß ich nicht |
| 857 - Was bedeutet dieses Hinweiszeichen |
| □ Treppelweg dauerhaft gesperrt |
| □ Treppelweg dauerhaft gesperrt |
| □ Weiß ich nicht |
| 859 - Was bedeutet im Nebel: Zwei Gruppen von Glockenschlägen |
| □ Liege rechts im Fahrwasser |
| □ Liege rechts im Fahrwasser |
| □ Weiß ich nicht |
| 863 - Was bedeutet dieses Zeichen |
| □ Gefahr auf der linken Seite. |
| □ Gefahr auf der linken Seite. |
| □ Weiß ich nicht |
| 864 - Was bedeutet dieses Zeichen |
| □ Gefahr auf der rechten Seite |
| □ Gefahr auf der rechten Seite |
| □ Weiß ich nicht |
| 865 - Wer führt diese Bezeichnung |
| □ Fahrzeuge in hoheitlichem Auftrag im Dienst |
| □ Fahrzeuge in hoheitlichem Auftrag im Dienst |
| □ Weiß ich nicht |
| 937 - Wie sind Tag- und Nachtbezeichnungen auszuführen |
| □ Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen die für die Nacht vorgeschriebenen Zeichen zusätzlich auch bei Tag gesetzt werden.<br />Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Lichter ununterbrochen und gleichmäßig strahlen.<br />Bei der Durchfahrt unter einer festen Brücke oder einer geschlossenen beweglichen Brücke, durch ein Wehr oder durch Schleusen dürfen die Fahrzeuge die in diesem Kapitel vorgeschriebenen Lichter, Tafeln, Bälle usw. in geringerer Höhe führen, damit die Durchfahrt ohne Schwierigkeiten erfolgen kann. |
| □ Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen die für die Nacht vorgeschriebenen Zeichen zusätzlich auch bei Tag gesetzt werden.<br />Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Lichter ununterbrochen und gleichmäßig strahlen.<br />Bei der Durchfahrt unter einer festen Brücke und einer geschlossenen beweglichen Brücke, durch ein Wehr und durch Schleusen dürfen die Fahrzeuge die in diesem Kapitel vorgeschriebenen Lichter, Tafeln, Bälle usw. in geringerer Höhe führen, damit die Durchfahrt ohne Schwierigkeiten erfolgen kann. |
| □ Weiß ich nicht |
| 938 - Beschreiben Sie Form und Maße der Tagbezeichnungen |
| □ <b>Ta f e l n , Fl a g g e n, Wimp e l</b><br /> 1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Flaggen und Tafeln rechteckig sein.<br />2. Ihre Farben dürfen weder verblasst noch verschmutzt sein. <br />3. Ihre Abmessungen müssen so groß sein, dass sie gut sichtbar sind. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt:<br /> a) bei Flaggen und Tafeln, wenn ihre Länge und Breite mindestens 1 m (bei Kleinfahrzeugen 0,6 m) beträgt.<br />b) bei Wimpeln, wenn ihre Länge mindestens 1 m und ihre Breite an einer Seite mindestens 0,5 m beträgt. <br /><br /><b>Zyl i n d e r , Bä l l e , Ke g e l , Do p p e l k e g e l</b><br />1. Die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel dürfen durch Einrichtungen ersetzt werden, die aus der Entfernung das gleiche Aussehen haben.<br />2. Ihre Farben dürfen weder verblasst noch verschmutzt sein. <br />3. Ihre Abmessungen müssen mindestens betragen:<br />a) für Zylinder 0,80 m Höhe und 0,50 m Durchmesser. <br />b) für Bälle 0,60 m Durchmesser.<br />c) für Kegel 0,60 m Höhe und 0,60 m Durchmesser der Grundfläche.<br />d) für Doppelkegel 0,80 m Höhe und 0,50 m Durchmesser der Grundfläche.<br />4. Abweichend von den Bestimmungen der Z 3 sind bei Kleinfahrzeugen geringere Abmessungen zulässig, sofern sie so groß sind, dass sie gut gesehen werden können. |
| □ <b>Ta f e l n , Fl a g g e n, Wimp e l</b><br /> 1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Flaggen und Tafeln rechteckig sein.<br />2. Ihre Farben dürfen weder verblasst noch verschmutzt sein. <br />3. Ihre Abmessungen müssen so groß sein, dass sie gut sichtbar sind. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt:<br /> a) bei Flaggen und Tafeln, wenn ihre Länge und Breite mindestens 1 m (bei Kleinfahrzeugen 0,6 m) beträgt.<br />b) bei Wimpeln, wenn ihre Länge mindestens 1 m und ihre Breite an einer Seite mindestens 0,5 m beträgt. <br /><br /><b>Zyl i n d e r , Bä l l e , Ke g e l , Do p p e l k e g e l</b><br />1. Die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Kolben, Bälle, Kegel und Doppelkegel dürfen durch Einrichtungen ersetzt werden, die aus der Entfernung das gleiche Aussehen haben.<br />2. Ihre Farben dürfen weder verblasst noch verschmutzt sein. <br />3. Ihre Abmessungen müssen mindestens betragen:<br />a) für Kolben 0,80 m Höhe und 0,50 m Durchmesser. <br />b) für Bälle 0,60 m Durchmesser.<br />c) für Kegel 0,60 m Höhe und 0,60 m Durchmesser der Grundfläche.<br />d) für Doppelkegel 0,80 m Höhe und 0,50 m Durchmesser der Grundfläche.<br />4. Abweichend von den Bestimmungen der Z 3 sind bei Kleinfahrzeugen geringere Abmessungen zulässig, sofern sie so groß sind, dass sie gut gesehen werden können. |
| □ Weiß ich nicht |
| 939 - Was ist bei Tag- und Nachtbezeichnungen verboten |
| □ 1. Es ist verboten, andere als die in der Verordnung vorgesehenen Lichter und Zeichen zu gebrauchen oder sie unter Umständen zu gebrauchen, für die sie nicht in der Verordnung vorgeschrieben oder zugelassen sind. <br />2. Zur Verständigung von Fahrzeugen untereinander und zwischen Fahrzeug und Land dürfen jedoch auch andere Lichter und Zeichen verwendet werden, sofern dies zu keiner Verwechslung mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Lichtern und Zeichen führen kann. <br />3. Es ist verboten, Leuchten oder Scheinwerfer sowie Tafeln, Flaggen und andere Gegenstände in einer Weise zu gebrauchen, dass sie mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Lichtern oder Zeichen verwechselt werden, deren Sichtbarkeit beeinträchtigen oder deren Erkennbarkeit erschweren können.<br />4. Es ist verboten, Leuchten oder Scheinwerfer in einer Weise zu gebrauchen, dass sie blenden und dadurch die Schifffahrt oder den Verkehr an Land gefährden oder stören. |
| □ 1. Es ist verboten, andere als die in der Verordnung vorgesehenen Lichter und Zeichen zu gebrauchen und sie unter Umständen zu gebrauchen, für die sie nicht in der Verordnung vorgeschrieben und zugelassen sind. <br />2. Zur Verständigung von Fahrzeugen untereinander und zwischen Fahrzeug und Land dürfen jedoch auch andere Lichter und Zeichen verwendet werden, sofern dies zu keiner Verwechslung mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Lichtern und Zeichen führen kann. <br />3. Es ist verboten, Leuchten und Scheinwerfer sowie Tafeln, Flaggen und andere Gegenstände in einer Weise zu gebrauchen, dass sie mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Lichtern und Zeichen verwechselt werden, deren Sichtbarkeit beeinträchtigen und deren Erkennbarkeit erschweren können.<br />4. Es ist verboten, Leuchten und Scheinwerfer in einer Weise zu gebrauchen, dass sie blenden und dadurch die Schifffahrt und den Verkehr an Land gefährden und stören. |
| □ Weiß ich nicht |
| 940 - Beschreiben Sie Nachtbezeichnungen |
| □ a) To p p l i c h t : Ein weißes starkes Licht, das ununterbrochen über einen Horizontbogen von 225° strahlt und so angebracht ist, dass es von vorn bis beiderseits 22° 30' hinter die Querlinie strahlt. <br /> b) Se i t e n l i c h t e r : Ein grünes helles Licht an Steuerbord und ein rotes helles Licht an Backbord, von denen jedes ununterbrochen über einen Horizontbogen von 112° 30' strahlt und so angebracht ist, dass es auf seiner Seite von vorn bis 22° 30' hinter die Querlinie strahlt.<br />c) He c k l i c h t : Wenn nicht anders vorgeschrieben, ein weißes helles oder gewöhnliches Licht, das ununterbrochen über einen Horizontbogen von 135° strahlt und so angebracht ist, dass es über einen Bogen von 67° 30' von hinten nach jeder Seite strahlt. <br />d) R u n d u m l i c h t (von allen Seiten sichtbares Licht): Ein Licht, das ununterbrochen über einen Horizontbogen von 360° strahlt. <br />e) Hö h e : Die Höhe über der Ebene der Einsenkungsmarken oder, bei Fahrzeugen ohne Einsenkungsmarken, über der Ebene der Wasserlinie. <br /> |
| □ a) To p p l i c h t : Ein weißes starkes Licht, das ununterbrochen über einen Horizontbogen von 225° strahlt und so angebracht ist, dass es von vorn bis beiderseits 22° 30' hinter die Querlinie strahlt. <br /> b) Se i t e n l i c h t e r : Ein grünes helles Licht an Steuerbord und ein grünes helles Licht an Backbord, von denen jedes ununterbrochen über einen Horizontbogen von 112° 30' strahlt und so angebracht ist, dass es auf seiner Seite von vorn bis 22° 30' hinter die Querlinie strahlt.<br />c) He c k l i c h t : Wenn nicht anders vorgeschrieben, ein weißes helles und gewöhnliches Licht, das ununterbrochen über einen Horizontbogen von 135° strahlt und so angebracht ist, dass es über einen Bogen von 67° 30' von hinten nach jeder Seite strahlt. <br />d) R u n d u m l i c h t (von allen Seiten sichtbares Licht): Ein Licht, das ununterbrochen über einen Horizontbogen von 360° strahlt. <br />e) Hö h e : Die Höhe über der Ebene der Einsenkungsmarken und , bei Fahrzeugen ohne Einsenkungsmarken, über der Ebene der Wasserlinie. <br /> |
| □ Weiß ich nicht |
| 941 - Was gilt für die Lichtstärke von Nachtbezeichnungen |
| □ Die vorgeschriebene Lichtstärke der einzelnen Lichter ist von der Größe des Fahrzeugs abhängig. Die Lichtstärke wird definiert über die Tragweite der Lichter, also aus welcher Distanz die Lichter bei durchschnittlichen Sichtbedingungen erkennbar sein müssen.<br />Sie muss mindestens derjenigen der gewöhnlichen Lichter entsprechen (z.B. blaues Licht). |
| □ Die vorgeschriebene Lichtstärke der einzelnen Lichter ist von der Größe des Fahrzeugs abhängig. Die Lichtstärke wird definiert über die Tragweite der Lichter, also aus welcher Distanz die Lichter bei durchschnittlichen Sichtbedingungen erkennbar sein müssen.<br />Sie muss mindestens derjenigen der gewöhnlichen Lichter entsprechen (z.B. blaues Licht). |
| □ Weiß ich nicht |
| 944 - Wie werden Schiffe mit explosiver Ladung bei Tag ausgezeichnet |
| □ 3 blaue Bälle |
| □ 3 blaue Bälle |
| □ Weiß ich nicht |
| 945 - Wie werden frei fahrende Fähren bei Tag ausgezeichnet |
| □ 1 grüner Ball |
| □ 1 grüner Ball |
| □ Weiß ich nicht |
| 946 - Wie werden schwimmende Geräte bei der Arbeit am Tag ausgezeichnet |
| □ Mit Flaggen, Doppelkegeln(grün) und Bällen (rot). |
| □ Mit Flaggen, Doppelkegeln(grün) und Bällen (grün). |
| □ Weiß ich nicht |
| 947 - Wie werden schwimmende Geräte bei der Arbeit, die gegen Wellenschlag zu schützen sind am Tag ausgezeichnet |
| □ Mit roten und rot-weißen Flaggen (r/w zu schützende Seite) |
| □ Mit grünen und grün-weißen Flaggen (r/w zu schützende Seite) |
| □ Weiß ich nicht |
| 948 - Welche Fahrzeuge führen bei Tag einen roten Wimpel am Bug |
| □ Vorrangfahrzeuge |
| □ Vorrangfahrzeuge |
| □ Weiß ich nicht |
| 949 - Was ist ein Synchronlicht |
| □ Auch als Typhoonlicht bezeichnet. Weisses Funkellicht in Verbindung mit einer blauen Tafel das bei Begenungen entgegen der vorgeschriebenen Begegnungsrichtung zum Einsatz gelangt. |
| □ Auch als Typhoonlicht bezeichnet. Weisses Funkellicht in Verbindung mit einer blauen Tafel das bei Begenungen entgegen der vorgeschriebenen Begegnungsrichtung zum Einsatz gelangt. |
| □ Weiß ich nicht |
| 950 - Kennzeichen der Schubverbände (Tag u Nacht) |
| □ <b>Bei Tag:</b> Können gelbe Bälle, gelb/schwarz/weiße Zylinder und einem bis drei blaue Kegel führen.<br /> <b>Bei Nacht:</b>Neben den vorgeschriebenen Lichtern können sie Zusatzbeleuchtungen führen (z.B. Topplichter, Hecklichter blaue Rundumlichter (1-3)). |
| □ <b>Bei Tag:</b> Können gelbe Bälle, gelb/schwarz/weiße Kolben und einem bis drei blaue Kegel führen.<br /> <b>Bei Nacht:</b>Neben den vorgeschriebenen Lichtern können sie Zusatzbeleuchtungen führen (z.B. Topplichter, Hecklichter blaue Rundumlichter (1-3)). |
| □ Weiß ich nicht |
| 954 - Was bedeutet ein schwarzer Kegel |
| □ a) Fahrzeuge unter Segel, die gleichzeitig ihre Antriebsmaschine benutzen. <br />b) Doppelkegel: Zusätzliche Bezeichnung von Fahrzeugen mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit. <br /> c) Schleppnetzfischer: Zwei übereinander angeordnete, mit der Spitze aufeinander treffende schwarze Kegel, so hoch, dass sie von allen Seiten sichtbar sind.<br />d) Fischereifahrzeuge, ausgenommen Schleppnetzfischer: Zwei übereinander angeordnete, mit der Spitze aufeinander treffende schwarze Kegel, so hoch, dass sie von allen Seiten sichtbar sind, und ein schwarzer Kegel mit der Spitze nach oben. |
| □ a) Fahrzeuge unter Segel, die gleichzeitig ihre Antriebsmaschine benutzen. <br />b) Doppelkegel: Zusätzliche Bezeichnung von Fahrzeugen mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit. <br /> c) Schleppnetzfischer: Zwei übereinander angeordnete, mit der Spitze aufeinander treffende schwarze Kegel, so hoch, dass sie von allen Seiten sichtbar sind.<br />d) Fischereifahrzeuge, ausgenommen Schleppnetzfischer: Zwei übereinander angeordnete, mit der Spitze aufeinander treffende schwarze Kegel, so hoch, dass sie von allen Seiten sichtbar sind, und ein schwarzer Kegel mit der Spitze nach oben. |
| □ Weiß ich nicht |
| 955 - Was bedeuten bei Tag blaue Kegel (bei Nacht blaue Lampen) |
| □ Fahrzeuge mit entzündlicher (1), gesundheitsgefährdender (2), explosiver Ladung (3). Gilt für angetriebene und geschleppte Fahrzeuge. |
| □ Fahrzeuge mit entzündlicher (1), gesundheitsgefährdender (2), explosiver Ladung (3). Gilt für angetriebene und geschleppte Fahrzeuge. |
| □ Weiß ich nicht |
| 959 - Was gilt für Ersatzlichter |
| □ Wenn in dieser Verordnung vorgeschriebene Lichter ausfallen, müssen unverzüglich Ersatzlichter gesetzt werden. <br />Hierbei kann ein vorgeschriebenes starkes Licht durch ein helles Licht und ein vorgeschriebenes helles Licht durch ein gewöhnliches Licht ersetzt werden.<br /> Die Lichter mit der vorgeschriebenen Stärke sind so schnell wie möglich wieder zu setzen. |
| □ Wenn in dieser Verordnung vorgeschriebene Lichter ausfallen, müssen unverzüglich Ersatzlichter gesetzt werden. <br />Hierbei kann ein vorgeschriebenes starkes Licht durch ein helles Licht und ein vorgeschriebenes helles Licht durch ein gewöhnliches Licht ersetzt werden.<br /> Die Lichter mit der vorgeschriebenen Stärke sind so schnell wie möglich wieder zu setzen. |
| □ Weiß ich nicht |
| 960 - Wie sind Fahrzeuge für Taucher zu bezeichnen (beleuchten) |
| □ Blau/weiße Flagge (Alpha) bei Tag und Nacht. |
| □ Blau/weiße Flagge (Alpha) bei Tag und Nacht. |
| □ Weiß ich nicht |
| 961 - Wie sind Lotsenfahrzeuge beleuchtet |
| □ <b>Tag:</b> Weißer über rotem Ball. <br /><b>Nacht:</b> Weißes über rotem Rundumlicht. |
| □ <b>Tag:</b> Weißer über grünem Ball. <br /><b>Nacht:</b> Weißes über grünem Rundumlicht. |
| □ Weiß ich nicht |
| 977 - Wer zeigt blaues Funkellicht |
| □ Fahrzeuge in hoheitlichem Auftrag (Schifffahrtsausicht, Polizei, Heer) wenn im dienstlichem Auftrag unterwegs. |
| □ Fahrzeuge in hoheitlichem Auftrag (Schifffahrtsausicht, Polizei, Heer) wenn im dienstlichem Auftrag unterwegs. |
| □ Weiß ich nicht |
| 978 - Wer zeigt rotes Funkellicht |
| □ Fahrzeuge der Rettung und Feuerwehr im Einsatz. |
| □ Fahrzeuge der Rettung und Feuerwehr im Einsatz. |
| □ Weiß ich nicht |
| 979 - Wer kann gelbes Funkellicht zeigen |
| □ Fahrzeuge, die Arbeiten oder Vermessungen durchführeen im Einsatz. |
| □ Fahrzeuge, die Arbeiten und Vermessungen durchführeen im Einsatz. |
| □ Weiß ich nicht |
| 980 - Welche Notsignale sind bei Nacht effizient |
| □ Lichter (rot/weiß geschwenkt), Signalraketen, Funk |
| □ Lichter (grün/weiß geschwenkt), Signalraketen, Funk |
| □ Weiß ich nicht |
| 992 - Welcher Übergang ist hier bezeichnet |
| □ Lösung: Linke Übergänge: Der Übergang des Fahrwassers von einem Ufer zum anderen. Die Tafeln befinden sich immer am Anfang und am Ende des Übergangs von links nach rechts. Sie können mit gelben Taktfeuern, die in Intervallen von je 2,5 Sek. (an/aus) oder mit gelbem Dauerlicht versehen sein. |
| □ Lösung: Linke Übergänge: Der Übergang des Fahrwassers von einem Ufer zum anderen. Die Tafeln befinden sich immer am Anfang und am Ende des Übergangs von links nach rechts. Sie können mit gelben Taktfeuern, die in Intervallen von je 2,5 Sek. (an/aus) und mit gelbem Dauerlicht versehen sein. |
| □ Weiß ich nicht |
| 853 - Was enthält ein Havarie Bericht |
| □ Der Havariebericht sollte mindestens enthalten:<br /><b>a.) Genaue Beschreibungen:</b><br /> • Des Standorts und der Wetterlage <br /> • des Unfallzeitpunkts<br /> • Des Unfallhergangs <br /> • Der Unfallbeteiligten und Unfallzeugen <br /><b>b.) Meldung wohin und an wen</b><br /><b>c.) Verfassen eines Havarieberichtes in Form einer Lösungstabelle</b><br /><b>d.) Erstellen Sie einen Situationsbericht</b><br /> <b>e.) Erstellen Sie eine Skizze zum Situationsbericht(oder Fotos)</b> <br /> <b>f.) Wem lassen Sie diesen Bericht zukommen?</b> <br /><b>g.) Wo tragen Sie den Vorfall noch ein?</b> |
| □ Der Havariebericht sollte mindestens enthalten:<br /><b>a.) Genaue Beschreibungen:</b><br /> • Des Standorts und der Wetterlage <br /> • des Unfallzeitpunkts<br /> • Des Unfallhergangs <br /> • Der Unfallbeteiligten und Unfallzeugen <br /><b>b.) Meldung wohin und an wen</b><br /><b>c.) Verfassen eines Havarieberichtes in Form einer Lösungstabelle</b><br /><b>d.) Erstellen Sie einen Situationsbericht</b><br /> <b>e.) Erstellen Sie eine Skizze zum Situationsbericht(und Fotos)</b> <br /> <b>f.) Wem lassen Sie diesen Bericht zukommen?</b> <br /><b>g.) Wo tragen Sie den Vorfall noch ein?</b> |
| □ Weiß ich nicht |
| 993 - Was kennzeichnet einen Havarie Bericht |
| □ <b>Achtung:</b><br />Der Havariebericht ist das wichtigste Dokument bei rechtlichen Auseinandersetzungen und darf keinesfalls schnell und ungenau verfasst sein.<br />Ein Havariebericht ist die Dokumentation der Havarie. Er soll so gründlich als möglich abgefasst werden. <br /><b>Vermeiden Sie persönliche Stellungnahmen und zeigen Sie nur belegbare Fakten auf.</b><br />Der Havariebericht kann als Situationsbericht oder in Tabellenform erstellt werden. <br /><b>Ein Eintrag im Schiffstagebuch genügt nicht.</b><br />Empfänger des Havarieberichts sind üblicherweise die Stromaufsicht (und in Folge, je nach Schwere der Havarie, Polizei oder Staatsanwaltschaft), Versicherungen, Unfallgegner, Reederei. |
| □ <b>Achtung:</b><br />Der Havariebericht ist das wichtigste Dokument bei rechtlichen Auseinandersetzungen und darf keinesfalls schnell und ungenau verfasst sein.<br />Ein Havariebericht ist die Dokumentation der Havarie. Er soll so gründlich als möglich abgefasst werden. <br /><b>Vermeiden Sie persönliche Stellungnahmen und zeigen Sie nur belegbare Fakten auf.</b><br />Der Havariebericht kann als Situationsbericht und in Tabellenform erstellt werden. <br /><b>Ein Eintrag im Schiffstagebuch genügt nicht.</b><br />Empfänger des Havarieberichts sind üblicherweise die Stromaufsicht (und in Folge, je nach Schwere der Havarie, Polizei und Staatsanwaltschaft), Versicherungen, Unfallgegner, Reederei. |
| □ Weiß ich nicht |
| 994 - Wie sind Fahrrinnenbegrenzungen und Fahrwasserbegrenzungen bei Nacht unterscheitbar |
| □ Fahrrinne: Tonnen, Spieren rot, grün, Fahrwasser: Stangen mit Toppzeichen 4a rechteckig (rot/weiß) und 5 b dreieckig grün/weiß |
| □ Fahrrinne: Tonnen, Spieren rot, grün, |
| □ Weiß ich nicht |
| 995 - Was beinhaltet das Schiffstagebuch |
| □ 1) Beim Begegnen muss der Wasserskifahrer immer in Kiellinie fahren. <br />2) Mind. 50 m Abstand von schwimmenden Anlagen und Geräten, 20 m Abstand von schwimmenden Personen. <br />3) Hinweiszeichen <i>Seilfähre:</i> Wasserskifahrer muss ins Kielwasser des Schleppboots und darf es erst verlassen, wenn wieder Hinweiszeichen <i>Seilfähre</i>. |
| □ 1) Beim Begegnen muss der Wasserskifahrer immer in Kiellinie fahren. <br />2) Mind. 50 m Abstand von schwimmenden Anlagen und Geräten, 20 m Abstand von schwimmenden Personen. <br />3) Hinweiszeichen <i>Seilfähre:</i> Wasserskifahrer muss ins Kielwasser des Schleppboots und darf es erst verlassen, wenn wieder Hinweiszeichen <i>Seilfähre</i>. |
| □ Weiß ich nicht |